21.01.2021 - 14.2 Erwerb von Flächen im Bereich der Feldmark zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.2
- Zusätze:
- Angela Böttge -Wiedervorlage-
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 21.01.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:36
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Golm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Böttge bringt den Antrag ein.
Änderungsantrag:
Herr Krause beantragt eine Änderung des Antragstextes, wie folgt:
….
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Ankauf von Flächen im Bereich der Einmündung Taubenbogen/In der Feldmark zu veranlassen. Ungeachtet des zeitlichen Rahmens für die Umgestaltung der Verkehrsfläche ist die Flächenbevorratung in diesem Bereich unter dem Gesichtspunkt der signifikanten Verbesserung der Verkehrsführung im Kurvenbereich In der Feldmark dringend angezeigt.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, Vorschläge für eine zukunftsfähige und verkehrssichere Umgestaltung des Kreuzungsbereiches In der Feldmark / Taubenbogen zu erarbeiten.
Die Vorschläge sollen insbesondere bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen für die Bewältigung des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens unter Berücksichtigung eines Höchstmaßes an Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Eine etwaige Beanspruchung von Flächen Dritter soll kein Ausschlusskriterium für die konzeptionelle Arbeit sein.
Die Vorschläge sind dem Ortsbeirat Golm bis Ende II. Quartales 2021 zur Abstimmung vorzulegen; in der Ortsbeiratssitzung im März 2021 ist ein Zwischenbericht zu geben.
- In Verbindung mit der Einmündung Zum Großen Herzberg / In der Feldmark dürfte aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung ein Flächenankauf zur Verbesserung der Verkehrssituation kaum mehr möglich sein, daher wird für diesen Bereich die Prüfung der Neuordnung der Verkehrsführung beantragt.
Des Weiteren wird der Oberbürgermeister gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich In der Feldmark / Zum Großen Herzberg die Anordnung eines einseitigen Durchfahrtsverbotes für die Straße Zum Großen Herzberg aus Richtung Grasmückenring zu prüfen.
Herr Wendt informiert die Mitglieder über den Chat der Videokonferenz, dass sein Mikrofon ausgefallen ist und er sein Abstimmungsergebnis dort schriftlich mitteilt. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ortsbeirat beschließt:
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, Vorschläge für eine zukunftsfähige und verkehrssichere Umgestaltung des Kreuzungsbereiches In der Feldmark / Taubenbogen zu erarbeiten.
Die Vorschläge sollen insbesondere bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen für die Bewältigung des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens unter Berücksichtigung eines Höchstmaßes an Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Eine etwaige Beanspruchung von Flächen Dritter soll kein Ausschlusskriterium für die konzeptionelle Arbeit sein.
Die Vorschläge sind dem Ortsbeirat Golm bis Ende II. Quartales 2021 zur Abstimmung vorzulegen; in der Ortsbeiratssitzung im März 2021 ist ein Zwischenbericht zu geben.
- Des Weiteren wird der Oberbürgermeister gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich In der Feldmark / Zum Großen Herzberg die Anordnung eines einseitigen Durchfahrtsverbotes für die Straße Zum Großen Herzberg aus Richtung Grasmückenring zu prüfen.
Anlagen zur Vorlage
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