10.02.2021 - 6.2 Informationsrechte fraktionsloser Stadtverordneter

Beschluss:
vertagt
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Herr Kube bringt den Antrag namens der Fraktion ein. Herr Jetschmanegg, Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung, verweist auf den § 13 der Hauptsatzung, in dem zu Sonstigen, nicht formalisierten Beratungsgremien“ ausgeführt wird, dassZur Wahrnehmung solcher Interessen, die nicht von der Regelung des § 19 BbgKVerf erfasst sind (sachbezogene Interessen), jedoch für die Landeshauptstadt Potsdam von besonderem Belang sind, durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sonstige Beratungsgremien eingerichtet werden (können).“ In diesem Zusammenhang, so Herr Jetschmanegg, sei auch die Zusammensetzung dieser Gremien zu regeln. Nicht dem Oberbürgermeister, sondern der Stadtverordnetenversammlung selbst obliege also die innere Organisation, so dass der Antrag aus Sicht der Verwaltung ins Leere laufe.

Gegen die Bitte von Herrn Kube, den Antrag nochmals zurückzustellen, um diese Ausführungen prüfen zu können, erhebt sich kein Widerspruch.

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Anlagen zur Vorlage