18.02.2021 - 6.7.3 Bebauungsplan Nr. 170 "Klinik Bayrisches Haus" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Wollenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 170Klinik Bayrisches Haus ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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