18.02.2021 - 6.2 Wirtschaftsplan des Kommunalen Immobilien Servi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 19.11.2020 erteilten Teilgenehmigung für die im Wirtschaftsplan des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam für das Wirtschaftsjahr 2020 festgesetzten Gesamtbeträge der Investitionskredite i. H. v. 18.568.000 € und Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 33.356.000 € wird beigetreten.

 

  1. Die sich durch den Beitritt gemäß Punkt 1 ergebenen Änderungen des von der Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2020 beschlossenen Wirtschaftsplans des KIS für das Wirtschaftsjahr 2020 (DS 20/SVV/0406) in den Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigV), im Finanzplan sowie in den Anlagen A2 Punkt A (Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen) und A4 (Investitionsstruktur) werden zur Kenntnis genommen.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=136911&selfaction=print