18.02.2021 - 9.7 Neubildung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrages wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) neu gebildet.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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