10.02.2021 - 6.3.1 Qualitätsverbesserung der Zusammenarbeit zwisch...

Beschluss:
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Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, alle unter diesem Tagesordnungspunkt zusammengefassten Anträge gemeinsam zu behandeln, erhebt sich kein Widerspruch.

Die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates Golm, Frau Krause, bringt die Anträge namens aller Antragsteller ein. Sie betont, dass ein Handlungsleitfaden entwickelt werden solle, wie die Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten gestaltet und den Ortsbeiräten mehr Rechte eingeräumt werden können. Dies deshalb, weil Beschlussvorlagen der Verwaltung oftmals nicht nur Auswirkungen auf einen Ortsteil haben, sondern auf den gesamten Norden, wie z.B. aktuelle Verkehrsentwicklungen, die den Entscheidungen nicht zu Grunde gelegt wurden. Der Beteiligungsrat habe eine diesbezügliche Umfrage gestaltet und im Ergebnis ebenso den dringenden Bedarf gesehen, diese Anliegen zu unterstützen. Sie begründet im Weiteren die Forderungen, das Recht auf Akteneinsicht in der Hauptsatzung zu verankern und den Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt zu verpflichten, die Ortsbeiräte vor dem offiziellen Beratungsweg durch die Gremien zusammenzunehmen und die Vorhaben vorzustellen. Sie spricht sich ebenfalls gegen das mit der DS 20/SVV/1267 geplante Verfahren aus, bestimmte Planungsvorhaben nur im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes vorzustellen.

Einen großen Dank für die Unterstützung richtet sie an das Büro der Stadtverordnetenversammlung; die KollegInnen helfen in der täglichen ehrenamtlichen Arbeit sehr.

An diese Ausführungen anschließend,hrt Frau Dr. Klockow, Ortsvorsteherin Ortsbeirat Neu Fahrland, aus, dass die Umsetzung der Beschlüsse der Ortsbeiräte zu lange dauere. Die Zusammenarbeit mit dem für die Ortsteile Beauftragten im Büro des Oberbürgermeisters, Herrn Tuntschew klappe gut, aber grundsätzlich mangele es den Ortsvorstehern an Informationen und auf dringende Anliegen würden einige Beigeordnete (GB 3 und GB 4) nicht reagieren. Dabei gehe es nicht um den Aufbau neuer Strukturen, sondern um die Funktionalität der vorhandenen und die Ernsthaftigkeit im Umgang mit den Ortsbeiräten. Auch sie hebt die gute Zusammenarbeit mit dem Büro der Stadtverordnetenversammlung hervor.

 

Der Oberbürgermeister schließt sich in seinen Ausführungen dem Dank an das Büro der Stadtverordnetenversammlung und an Herrn Tuntschew an. Insbesondere er versuche, die unterschiedlichen Interessen der Ortsbeiräte zu bündeln und in die verschiedenen Kanäle der Verwaltung zu leiten. Er unterstreicht, die Wahrung der Rechte der Ortsbeiräte nach Brandenburgischer Kommunalverfassung, nach der die Beteiligungsprozesse praktiziert werden auch mit Unterstützung des Büros der Stadtverordnetenversammlung sie beinhalten aber oftmals auch Spannungsfelder und kritische Auseinandersetzungen.

Eine Gleichbehandlung in der Sache funktioniere eben nur für alle und erzeuge deshalb eine erhebliche Mehrbelastung der Kollegen.

Er verweist auf die bereits praktizierten Formen der Zusammenarbeit, wie die gemeinsamen Beratungen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher mit der Verwaltungsspitze, die quartalsweise dem allgemeinen Informationsaustausch über grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit, wichtigen Projekten oder ortsübergreifenden Vorhaben in den Ortsteilen dienen. Zweimal im Jahr finden diese am Tisch des Oberbürgermeisters statt und zwei weitere Gespräche pro Jahr werden am Tisch eines Beigeordneten durchgeführt. Zuletzt fand diese Beratung am 14.12.2020 digital mit dem Oberbürgermeister statt. 

Den Kurzen Draht“ in das Büro des Oberbürgermeisters gibt es seit  2017 (siehe Tätigkeiten Kleine Anfrage 19/SVV/0517). Mit der Besetzung wurde seinerzeit ganz ausdrücklich nicht ein „Beauftragter für den ländlichen Raum/Ortsteile/OBR“ geschaffen. Die Anfragen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher werden direkt beantwortet, an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet oder zur Behandlung für die quartalsweise gemeinsame Beratung mit der Verwaltungsspitze vorgesehen. Hier könne nochmals geprüft werden, wie die Prozesse über Herrn Tuntschew noch optimaler laufen können.

Ebenso wichtig wie richtig wurden die Ortsteilbudgets aufgestockt und flexibler gestaltet. Gerade hier gehöre die Landeshauptstadt Potsdam zu denjenigen Kommunen in Brandenburg, die ihren Ortsteilen die Möglichkeit einräumt, über sogenannte Ortsteilbudgets eigenverantwortlich zu entscheiden (gemäß § 46 Abs. 3 a BbgKVerf kann die Gemeindevertretung dem Ortsbeirat ein Ortsteilbudget zur Verfügung stellen). Mit der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf hat die Landeshauptstadt Potsdam frühzeitig eine Form des Ortsteilbudgets gefunden, die mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern gemeinsam erarbeitet wurde und nun landesweit Beachtung findet.

Zuletzt wurde mit den Regeln für die Bewirtschaftung der Ortsteile im Rahmen des aktuellen Doppelhaushalts 2020/2021 der Landeshauptstadt Potsdam eine deutliche Flexibilisierung erreicht. So besteht die Möglichkeit der Übertragung von Haushaltsmitteln in das kommende Jahr. Zugleich wird es mit einem Instrument der Budgetierung der sogenannten unechten Deckungsfähigkeit erreicht, dass von den Sachmitteln der Ortsteile jeweils bis zu 50 Prozent, aber maximal 10.000 Euro, auch für investive Zwecke zur Verfügung stehen. So wird es möglich, dass in den Ortsteilen unkompliziert kleinere Anschaffungen vorgenommen werden. Die Eigenverantwortlichkeit der Ortsteile wurde somit konkret gestärkt (die größten Ortsteile können nun statt 5.000 bis zu 10.000 EUR investiv ausgeben).

Das hier angesprochene Akteneinsichtsrecht für Ortsvorsteher werde seit 2020 durch die Anpassung der Dienstanweisung bereits praktiziert und werde Ortsvorstehern bis zur geplanten Anpassung der Hauptsatzung Akteneinsicht nach § 47 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf gewährt, wenn es sich um ortsteilbezogene Angelegenheiten handelt. Damit wurde eine Kann-Bestimmung der BbgKVerf-Novellierung von 2019 rasch im Sinne der Ortvorsteherinnen und Ortsvorsteher umgesetzt. Mit dieser Gewährung der Akteneinsicht für Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sind diese den Stadtverordneten an Rechten zur Kontrolle gegenüber der Verwaltung in ortsteilbezogenen Fragen weitestgehend gleichgestellt. Die Verankerung in der Hauptsatzung liege per Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor.

Anschließend, so der Oberbürgermeister, werde Herr Rubelt einen Vorschlag unterbreiten, wie mit den vorliegenden Anträgen umgegangen und der Rahmen der Zusammenarbeit von Missverständnissen befreit werden könne.

Herr Rubelt erläutert anschließend an Hand einer Powerpoint-Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt)  seinen Vorschlag. Ausgehend von den 22.906 Einwohnern in den Ortsteilen und den 24.424 in Babelsberg Nord und Süd sowie den 28.941 im Bereich Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld verweist er darauf, dass letztere durch einen Stadtteilrat vertreten werden, die Babelsberger über keine besondere Vertretung verfügen.

Darüber hinaus gebe es drei sogenannte Ortsteile im Norden wie Bornstedt mit 14.611 EW, Bornim mit 3.415 EW und Sacrow mit 145 EW, die über keine Vertretung verfügen und bestehe zwischen den einzelnen Ortsteilen mit Ortsbeiräten auch eine nicht unerhebliche Größendifferenz, wie z. B. zwischen Grube (436 EW) und Fahrland (5.115 EW). Insgesamt seien 157.597 EW ohne Vertretung durch Ortsbeiräte.

 

Um diesem Umstand Rechnung tragen zu können schlägt er folgende Verfahrensweise vor:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

im Rahmen einer Anhörung vor dem Hauptausschuss auszuloten,

 

(1) Wie die Differenzierung zwischen lokalen Angelegenheiten in den Orts- und Stadtteilen und gesamtstädtischen Zielen und Interessen in der Beratung und Entscheidung in den Orts- und Stadtteilen besser und sachgerechter abgebildet werden kann.

 

(2) Welche Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, dafür ggf. erforderlich wären.

 Einzubeziehen sind neben Vertretern der Ortsbeiräte exemplarisch auch Vertreter aus Ortsteilen ohne Ortsbeirat, die Stadtteilräte Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld und Schlaatz sowie andere geeignete Multiplikatoren der Stadtteilebene.

 Bei der Erörterung von Möglichkeiten und Chancen ist auch die Begrenztheit der Ressourcen sowohl der ehrenamtlichen Repräsentanten als auch der Kapazitäten der Verwaltung zu betrachten.

 

Dabei gehe es darum, die Bedarfe und Ressourcen auszuloten und in Form einer Anhörung das Anliegen zu erörtern, aber auch zu differenzieren. In diese Diskussion sollen sowohl die Ortsbeiräte als auch die Stadtteilräte einbezogen werden, um dem, unter Berücksichtigung der begrenzten Ressourcen der Verwaltung, einen geeigneten Rahmen zu geben.

In der sich anschließenden Diskussion plädiert Herr Dr. Scharfenberg dafür, alle vorliegenden Anträge zu bündeln und über diese Problematik ausführlich zu sprechen, weil sich in ihnen Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Zustand ausdrücke. Er betont, dass die Ortsteile einmal selbständige Gemeinden gewesen sind, im Zuge der Eingemeindung sollte die Änderung dieses Status abgefedert werden. Deshalb sei nicht nur den gesetzlichen Vorschriften zu folgen, sondern nach 23 Jahren Eingemeindung sich damit auseinandergesetzt werden, ob und was die Stadt diesbezüglich wolle. Zu den Ortsteilbudgets sei eine Novelle der Kommunalverfassung in Vorbereitung, um die genannten Verfahren in das Gesetz aufzunehmen. Die vorgeschlagene Anhörung unterstütze er mit dem Vorbehalt, die Gremien nicht gegenüberzustellen. Wichtige sei die Diskussion der Frage, was an die Mitwirkungsgremien gebunden werden soll und wie diese gestärkt werden. Hierzu bestehe großer Verständigungsbedarf.

Er schließe sich dem Gesagten nahtlos an, so Herr Kube. Die historische Entwicklung der Ortsbeiräte mit den Stadtteilen auszuspielen, sei nicht der richtige Weg.

Frau Dr. Klockow betont, dass die Unterschiede bezüglich der Einwohnerzahlen schon mit der Eingemeindung klar gewesen seien und sich genau daraus die Befürchtung ergeben habe, mit den eigenen Anliegen „untergebuttert“ zu werden. Damals sei es das Ziel gewesen, eine gewisse Eigenständigkeit der ehemaligen Gemeinden zu erhalten und so stehe es auch im Eingemeindungsvertrag.

Der Oberbürgermeister betont, dass aus seiner Sicht „das Fass nicht halbleer, sondern halbvoll sei“ und es dafür zahlreiche, bereits von ihm benannte Beispiele gebe. In der Landeshauptstadt werden über die formalen Prozesse hinaus viele Dinge bereits gemacht und nach 23 Jahren Eingemeindung sollte nicht so getan werden, als ob es das nicht geben würde. Er sehe nach dieser Zeit eine zusammengewachsene Stadt, so dass er meine, der Prozess der Zusammengehörigkeit müsse definiert werden, wie z.B. in Eiche und Golm, die es in der Form von 2004 so nicht mehr gebe. Für Außenstehende sei das nicht durchgängig homogen, eben weil eine Entwicklung stattgefunden habe und weiterhin stattfinden werde, wie in Krampnitz - das bedürfe einer Neuausrichtung. Potsdam habe in vielen Bereichen eine diesbezügliche Vorreiterrolle und das finde er auch gut so.

Herr Linke meint, es werden hier zwei Probleme miteinander vermischt, nämlich die der Ortsbeiräte mit den Beteiligungsformen der Stadtteile. In den vorliegenden Anträgen wird auf verbesserungswürdige Dinge hingewiesen und deshalb sollten die auch beschlossen werden. Darüber hinaus könne es die vorgeschlagene Anhörung geben.

Herr Rubelt betont, dass es nicht um ein „Gegeneinander ausspielen“ gehe, sondern darum, Themen offen auf den Tisch zu legen. Hier die Frage der gesamtstädtischen Entwicklung und die spezifischen Interessen der Ortsbeiräte. Ziel sei eine positive gesamtstädtische Entwicklung und dem werde versucht einen Rahmen zu geben.

Frau Krause plädiert dafür, die Beschlussverfolgung zu automatisieren und die Homepage für die Ortsbeiräte umzusetzen, die seit zwei Jahren im Gespräch ist. Natürlich wachsen Ortsteile auch zusammen und müsse die Entwicklung dem angepasst werden, aber diese Diskussionen sollten getrennt voneinander geführt werden.

r diese inhaltliche Trennung spricht sich auch Herr Dr. Scharfenberg aus und fordert, der gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden. So sollten geeignete Formen der Verständigung dafür gefunden werden, was besser gemacht werden kann. Andererseits sollte auch die Frage, wie Beteiligungen in den Stadtteilen ausgebaut werden kann, im ersten Halbjahr angegangen werden.

Der Oberbürgermeister fasst zusammen, dass von der heutigen Diskussion ausgehend das Format spezifiziert und abgestimmt werden müsse. Dazu sollten Externe einbezogen und der Rahmen genau besprochen sowie ein gemeinsamer Handlungsleitfaden für die nächsten Jahre entwickelt werden.

Frau Krause und Frau Dr. Klockow fordern parallel dazu die Entwicklung einer Zeitschiene bzw. pragmatische Lösungen, um ein Signal in die Ortsbeiräte geben zu können.

Frau Hüneke spricht sich dafür aus, die Vorschläge der Ortsbeiräte strukturiert und in Ruhe zu besprechen. Vieles müsse untereinander in Beziehung gesetzt werden dafür eigne sich ein Werkstattverfahren. Herr Linke plädiert für eine Abstimmung; die vorgeschlagene Anhörung könne darüber hinaus stattfinden.

Herr Dr. Scharfenberg hält dasr „unglücklich“ auch er sei für eine Stärkung der Ortsbeiräte mit möglichst guten Bedingungen. Dennoch könne er jetzt nicht entscheiden, welche der Anträge unproblematisch beschlossen werden können. Deshalb sollten die Anträge gewichtet und Schlussfolgerungen im Rahmen einer grundsätzlichen Auseinandersetzung daraus abgeleitet werden.

Der Oberbürgermeister spricht sich gegen eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung aus, da die Kommunalverfassung den rechtlichen Rahmen vorgebe. Alles was darüber hinaus gehe, sollte in einem Workshop besprochen werden.

Frau Dr. Klockow verweist auf die Zeitschiene; die Ortsbeiräte haben die Anträge vor 5 Monaten beschlossen und den Stadtverordneten liegen sie seit November vor. Da sollte eine Entscheidung möglich sein.

Im Ergebnis der Diskussion stellt der Oberbürgermeister den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung der Anträge zur Abstimmung; dieser wird mit 13 Ja-Stimmen, bei 4 Nein-Stimmen angenommen.

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