16.02.2021 - 5.2 Ortsumgehung OT Groß Glienicke

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Menzel bringt den Antrag 20/SVV/1466 ein. Anschließend wird der Antrag 21/SVV/0159 von Frau Malik eingebracht und beantragt, die beiden Anträge bis zum Gespräch mit der Verwaltung zu vertagen. Die Ortsbeiratsmitglieder diskutieren zum Für und Wider einer Vertagung. Herr Kaminski befürwortet einen Beschluss und damit gehe die Vorlage in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung und werde in den Fachausschüssen beraten. Herr Schulz schließt sich dem an und hat folgenden Ergänzungsvorschlag im 1. Absatz des Beschlussvorschlages:

 

„… wie zum Beispiel im Stadtentwicklungskonzept Waldsiedlung…“

 

Auch Frau Dr. Ryssel befürwortet diesen Antrag; dieser sei besser als der Prüfauftrag 21/SVV/0159.

 

Herr Sträter gibt zu bedenken, dass dieser Antrag nicht die geänderte Planung des Verkehrsanschlusses an die Waldsiedlung berücksichtige, die zum Ritterfelddamm führe. Die Herstellung dieses Anschlusses habe Priorität und rfe nicht verzögert werden. Herr Manteuffel verweist auf die Zeitschiene und dass die Diskussion für eine Umgehungsstraße wohl erst in 10-15 Jahren erfolgen werde.

 

Herr Menzel, als Antragsteller, übernimmt den o.g. Ergänzungsvorschlag. Der Antrag wird in der so ergänzten Fassung zur Abstimmung gestellt.

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit geeigneten Mitteln für eine Ortsumgehung der B2 Ortslage Groß Glienicke, wie zum Beispiel im Stadtentwicklungskonzept Waldsiedlung vorgesehen, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln einzusetzen.

 

Im Zuge der Vorbereitung des nächsten Verkehrsentwicklungs- sowie Bundesverkehrswegeplans sind entsprechende vorbereitende Arbeiten und ggf. Anträge in die Wege zu leiten.

 

Im Zuge der Entwicklung Krampnitz sollen die dadurch möglicherweise entstehenden Worst Case Verkehrsströme nach Berlin berücksichtigt werden.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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