15.02.2021 - 4.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher stellt die Vorlage erneut vor.

 

Der Änderungsantrag vom 26.11.2020 wird von Frau Krüger für erledigt erklärt.

 

Herr Spira erklärt, dass einer Einordnung einer Photovoltaikanlage Marquardt/Satzkorn in die Priorität 1 nicht vom Ortsbeirat zugestimmt werden kann, da über die Gesamtsituation noch keine Klarheit bestehe. (Anlage 03 zur Vorlage, Kurzübersicht: Festlegung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, Nr. 19). Demnach spricht sich der Ortsbeirat für folgende Änderung aus:

 

Die Photovoltaikanlage Marquardt/Satzkorn soll von der Priorität 1 in die Priorität 2 verschoben werden.

 

Dagegen ergebt sich kein Widerspruch.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.