11.02.2021 - 10.2 Herstellung der öffentlichen Grünflächen und Fr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Krause bringt den Antrag ein. Nach einer kurzen Verständigung wird er zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die öffentlichen Grünflächen und Freianlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „rdlich In der Feldmark“ bis spätestens Ende 2021 auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie der Zielvorgaben und Intentionen des Freiraumkonzeptes nutzungsfertig hergestellt werden.

 

  1. Der Entwurf der Freiflächenplanung ist dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Die Planungen sind geeigneter Form der Öffentlichkeit vorzustellen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

  1. Der Ortsbeirat ist zum Ende jeden Quartales über den Stand der Umsetzung des Beschlusses schriftlich zu informieren.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen