25.02.2021 - 7.1 Arbeitsbedingungen des Kreiskitaelternbeirats
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Einreicher: Sabine Frenkler, Mitglied im Jugendhilfeausschuss
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 25.02.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- vertagt
Frau Frenkler bringt den Antrag ein. Da der Kreiskitaelternbeirat (KKEB) keine eigenen Anträge im JHA einbringen kann, tut sie das für den KKEB. Sie lobt die Arbeit dessen und plädiert für bessere Arbeitsbedingungen für den KKEB. Die ursprüngliche Version des Antrages wurde in Rücksprache mit dem KKEB und der Verwaltung überarbeitet und eine geänderte Fassung erstellt (Anhang 2). Herr Witzsche ergänzt zu den einzelnen Punkten des Antrages.
Frau Aubel bekräftigt, dass der Inhalt des Antrages verwaltungsseitig nachvollziehbar ist. Gegen eine Aufnahme in die Hauptsatzung spricht jedoch, dass Regelungen wie sie die §§ 4 i.V.m.19 BbgKVerf vorsieht, aufgrund der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben des § 6a KitaG nicht mehr zu treffen sind. Insbesondere entscheidet die LHP nicht über die Einrichtung eines KKEB. Daher entfällt der Grund, den KKEB in die Hauptsatzung aufzunehmen. Dies werde jedoch trotzdem geprüft, ob sich durch die Aufnahme ein Mehrwert im Sinne der Antragstellung ergäbe.
Sie plädiert für eine gemeinsame Gesprächsrunde zwischen Verwaltung und KKEB, um Lösungen zu finden und den langwierigen Weg über die Stadtverordnetenversammlung (SVV) zu vermeiden.
Herr Kolesnyk ergänzt, dass aufgrund der aktuellen Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses nur die Verwaltung und stimmberechtigte Mitglieder Anträge im JHA stellen können. Über eine etwaige Änderung sollte der JHA selbst diskutieren und das nicht in die SVV weitergeben. Man müsse aber sicherstellen, dass keine Ungleichheit bei der Berechtigung für Antragsstellungen entstehe. Alles was im JHA zu klären ist, sollte auch hier geklärt werden.
Nach der anschließenden Diskussion wird vereinbart, dass die Verwaltung die Umsetzungsmöglichkeiten prüft und der Antrag zunächst im Unterausschuss gemeinsam mit dem KKEB behandelt wird und eine Zurückstellung bis zur Sitzung des JHA im April erfolgt. Frau Frenkler und Herr Witzsche begrüßen diesen Vorschlag.
Herr Kolesnyk stellt den Antrag auf Zurückstellung bis zur Aprilsitzung des JHA zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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63,1 kB
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Anlagen
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