09.03.2021 - 4.3 Berücksichtigung ökologischer Kriterien in der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Pfrogner stellt einleitend den Geschäftsordnungsantrag auf die Durchführung einer 1. Lesung, um sich mit dem umfangreichen Paket befassen sowie mit der Fraktion rückkoppeln zu können.

Dagegen spricht Frau Hüneke, da man sich umfassend mit dem Antragsinhalt befasst und zudem mit der Verwaltung abgestimmt habe.

Abstimmung des GO-Antrages: 3/6/0 damit abgelehnt.

 

 

Herr Dr. Zöller bringt den Antrag ein und verweist auf die ökologischen Standards. Er macht aufmerksam, dass die in der Anlage des Antrages zusammengetragenen Punkte auf den Empfehlungen des Landes und des Bundes basieren. Er empfiehlt dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zuzustimmen.

 

 

Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag r die Fraktion DIE LINKE ein und begründet ihn:

Der Antragstext möge durch folgende Neufassung ersetzt werden:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Berücksichtigung ökologischer Belange und Nachhaltigkeitsaspekten in der örtlichen Bauleitplanung schrittweise zu erarbeiten.

Hierzu sollen Standards, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung, Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung, entwickelt werden, die in Bauleitplänen und durch Regelungen in städtebaulichen Verträgen (inklusive etwaiger Veräerungsverträge), nach Abwägung umgesetzt werden sollen. Dazu soll in einem Werkstattverfahren v.a. mit Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik sowie öffentlicher und privater Bauträger (u. a. Pro Potsdam, Wohnungsgenossenschaften, große private Bauträger) und dem Mieterbund und weiteren Akteuren erörtert werden, welche Regeln, auch unter wirtschaftlichen Bedingungen und unter dem Planziel günstiger Wohn- und Mietkosten, in Potsdam geeignet sein können. Beiliegende Anlage möge in die Diskussion einbezogen werden.

Zudem soll ergänzend eine „Potsdamer Checkliste für Bauwillige“ erarbeitet werden, in der alle Informationen für ökologisch sinnvolle Baumöglichkeiten und Bausanierungen, Hinweise auf die Baukultur sowie optimale Lebens- und Wohnbedingungen in Potsdam und finanzielle

rdermöglichkeiten dargestellt werden.

Dem SBWL soll regelmäßig berichtet werden, beginnend im April 2021.

 

 

Frau Hüneke bringt zum Ausdruck, dass die Standards erst entwickelt werden sollen und es sich hier nicht um ein abgeschlossenes Paket handeln würde. Dies sei nicht apodiktisch anzusehen, sondern als Einleitung eines Entwicklungsprozesses zu verstehen. Die Abstimmung mit der Verwaltung in Vorbereitung des Antrages wurde vorgenommen, um einen sachlichen Vorschlag unterbreiten zu können.

 

 

Herr Said erläutert, dass es in der Stadt ein massives Wohnraum-Bauproblem gebe und befürchtet mit diesem Antrag eintretende Verzögerungen. Ziel müsse es sein, schnell und günstig bauen zu können.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) erinnert, dass es vor etwa 10 bis 12 Jahren einen umfangreichen Auftrag an die Verwaltung gegeben habe zu untersuchen, welche Möglichkeiten zur Optimierung im Sinne einer ökologischen Bauleitplanung bestehen. Das Gutachten zu dieser Frage wurde als Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben.

 

Herr Goetzmann ergänzt, dass die Initiative zur schrittweisen Entwicklung eines umfassenden Pakets der Berücksichtigung ökologischer Belange und Nachhaltigkeitsaspekte in der Bauleitplanung seitens der Planungs- und Umweltverwaltung ausdrücklich begrüßt wird. Die im Antrag benannte sukzessive Entwicklung von Standards in Bauleitplänen und städtebaulichen Verträgen, etwa zur Energieeinsparung, zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung, deren Anwendungsmöglichkeiten in der konkreten Planung zu überprüfen sind und die dann in die bauleitplanerische Abwägung einfließen, wird als qualitative Weiterentwicklung der bestehenden bauleitplanerischen Regelungen zur Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Bauleitplanung wahrgenommen. Von daher gibt Herr Goetzmann den dringenden Ratschlag den Weg der schrittweisen Umsetzung zu gehen.

 

Hinsichtlich des Änderungsantrages empfiehlt Herr Goetzmann sich erst zu gegebener Zeit damit auseinanderzusetzen.r die Diskussion in einem Werkstattverfahren bedarf es eines ersten Anlaufes, um Erfahrungen zu sammeln. Später sei es möglich diese Erfahrungen in einem Werkstattverfahren zu bündeln und zu diskutieren.

 

 

Herr Pfrogner zeigt Unverständnis. Seiner Ansicht bedarf ein solch umfangreiches Dokument auch der umfassenden Verständigung im Ausschuss. Dies wäre seiner Auffassung nach eine klare Aufgabenstellung für den Ausschuss.

 

 

Frau Hüneke wirbt für den Ursprungsantrag und regt an, dass Gespräch mit der Antragstellerin oder der Verwaltung zu suchen.

 

 

Frau Dr. nther ergänzt, dass ihr bestimmte Begriffsdefinitionen unklar erscheinen. Beispielsweise wann es sich um einen Regelfall handelt und wann nicht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE vom 19.01.21 zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis 4/5/0 damit abgelehnt

 

 

Der Antrag 20/SVV/1215 wird in unveränderter Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein umfassendes Paket zur Berücksichtigung ökologischer Belange und Nachhaltigkeitsaspekten in der örtlichen Bauleitplanung schrittweise zu erarbeiten.

 

Hierzu sollen Standards, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung, Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung, entwickelt werden, die in Bauleitplänen und durch Regelungen in städtebaulichen Verträgen (inkl. etwaiger Verkaufsverträgen), nach Abwägung umgesetzt werden sollen. Dazu soll künftig im Regelfall, die als Anlage beigefügte Standard Liste angewendet werden.

 

Zudem soll ergänzend eine „Potsdamer Checkliste für Bauwillige“ erarbeitet werden, in der alle Informationen für ökologisch sinnvolle Baumöglichkeiten und Bausanierungen, Hinweise auf die Baukultur sowie optimale Lebens- und Wohnbedingungen in Potsdam und finanzielle Fördermöglichkeiten dargestellt werden.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Rahmens (SBWL) soll regelmäßig berichtet werden, beginnend im September 2021.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage