23.03.2021 - 5.1 Standard für Einzelfallhelfer*innen an Schulen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Kitzmann (Fachbereich Soziales und Inklusion) stellt die Mitteilungsvorlage vor und gibt Erläuterungen.

 

Frau Schulze weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Verwaltungsvorschrift handelt, sondern um eine Arbeitsanweisung. Sie fragt, wann diese mit den Trägern kommuniziert wurde und ob es Rückmeldungen von Seiten der Träger gab.

Sie verweist auf Punkt 4 der Arbeitsanweisung und fragt, ob ein gesetzlicher Hintergrund besteht, dass die Entgeltfortzahlung für Assistenzkräfte nicht verpflichtend festgelegt wird. Zum Punkt 5 fragt sie, ob in einem Pilotprojekt mit einem großen Träger die Poolbildung von Assistenzkräften formuliert und umgesetzt werden kann.

 

Frau Kitzmann erklärt, dass die Arbeitsanweisung verwaltungsintern gilt. Sie wurde den Trägern nicht zur Verfügung gestellt, ist aber öffentlich. Zum Punkt 4 erklärt sie, dass die Landeshauptstadt Potsdam dies nicht festlegen, sondern nur empfehlen kann. Die Landeshauptstadt Potsdam kann nicht in privatrechtliche Verträge eingreifen.

Des Weiteren erklärt sie, dass immer durch den Träger sichergestellt werden sollte, dass es eine Vertretung für die Assistenzkräfte gibt.

Die Poolbildung nach SGB IX für Schulassistenz soll in Projektarbeit mit nf Schulen angestoßen werden.

Auf Nachfrage erklärt Frau Kitzmann, dass auf der Grundlage der geschlossenen Verträge Prüfungen vorgenommen werdennnen. In die privatrechtlichen Verträge kann die Landeshauptstadt Potsdam nicht einsehen. Durch den Rahmenvertrag der Landeshauptstadt Potsdam mit den Trägern werden alle Forderungen abgedeckt. Die Arbeitsanweisung hat keine Außenwirkung.

Frau Kitzmann sagt zu, dass der GSWI-Ausschuss informiert wird, wenn man mit den Schulen im Klaren ist, wie dies umgesetzt werden soll.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage