25.03.2021 - 3.3 Sammelsteganlagen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Schmäh (Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen) erläutert anhand einer Präsentation, die dieser Niederschrift beigefügt ist, die Standortverhältnisse sowie den aktuellen Sachstand.

Dem ersten Teil des Antrags empfiehlt die Verwaltung nicht zuzustimmen. Bezogen auf Punkt 2 hat die Verwaltung keine Möglichkeit der Einflussnahme. Der dritte Teil ist durch die Verwaltung bereits in Bearbeitung und daher durch Verwaltungshandeln erledigt falls gewünscht könne Ende 2022 eine Berichterstattung dazu erfolgen.

 

 

Auf Rückfragen geht Herr Schmäh ein. So gibt es eine Erlaubnis für Motorboote nur für Anlieger, grundsätzlich herrscht hier ein Motorbootverbot. Dieses wird durch die Wasserschutzpolizei im Rahmen ihrer Kapazitäten kontrolliert.

Die meisten Stege sind befristet, wie es für Steganlagen üblich ist. Nur eine Anlage gilt als Härtefall und ist unbefristet genehmigt.

 

 

Herr Twerdy spricht sich hier deutlich für ein grundsätzliches Motorbootverbot und für denckbau der Stege aus, was an dieser Stelle naturschutzrechtlich angebracht sei.

Er sieht den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt und beantragt, dies zur Abstimmung zu stellen.

 

 

Die Vorsitzende stellt den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage