24.03.2021 - 8.8 Keine Vergabe von Leistungen des Klinikums zu B...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Kube bringt den Antrag namens der Fraktion DIE aNDERE ein.

 

Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, verweist auf die gesetzlichen Vorgaben, wie das Vergaberecht, die die Umsetzung des Antrages nicht erlauben.

 

Herr Teuteberg betont, dass er das als politischen Antrag sehe und ihn auch für zulässig halte. Die Vorgabe bestimmter Bedingungen sei legitim; ob das politisch auch gewollt sei, wäre eine andere Frage.

Herr Kolesnyk empfiehlt die Ablehnung des Antrags, da die rechtlichen Voraussetzungen fehlen und verweist darauf, dass das Land derzeit ein Tariftreuegesetz prüfe.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH (KEvB) - beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Klinikum und dessen Tochtergesellschaften keine Bereiche und Leistungen mehr ausgeschrieben und an Dritte vergeben werden, die für diese Leistungen nicht mindestens die Bezahlung und Arbeitsbedingungen des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) garantieren.

  

 

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