24.03.2021 - 8.7 Faire Bezahlung für langjährige Beschäftigte im...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Oberbürgermeister informiert über einen Antrag auf Rederecht von der Fraktion DIE aNDERE für Frau Gabriela Schwan, Diagnostik des KEvB. Dem Antrag auf Rederecht wird einstimmig zugestimmt.

 

In ihrem Redebeitrag erläutert Frau Schwan die Rahmenbedingungen für die Rückkehr in den TVöD/KAV und die daraus resultierende Benachteiligung langjähriger Beschäftigter.

 

Anschließend bringt Herr Kube den Antrag namens der Fraktion DIE aNDERE ein.

 

Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, begründet in ihren Ausführungen, warum dieser Antrag schon allein aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sei. Sie betont, dass mit der Rückkehr in den TVöD dieser auch gelte und auch die Eingruppierung mit den Erfahrungsstufen regele. Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordneten-versammlung wurde die Fristsetzung zum 01.06.2020 umgesetzt. Hier hätte es eines Überleitungsvertrages bedurft; der war aber nicht beauftragt. 

Im Weiteren erläutert Herr Schmidt (Geschäftsführer KEvB) detailliert den Rechtsrahmen für die Umsetzung des Beschlusses und verweist darauf, dass er diesen im Vorfeld und im Zuge der Umsetzung des Beschlusses immer wieder deutlich gemacht habe. Er bedauert, dass es neben vielen Gewinnern dieser Maßnahme auch enttäuschte KollegInnen gebe.

Frau Dr. Zalfen verweist darauf, dass diese Enttäuschung politische Dimensionen habe. Durch die Arbeit der Bürgerinitiative und die wiederholten Anträge in der Stadtverordnetenversammlung würden Erwartungen geweckt, die im rechtlichen Rahmen nicht funktionieren. Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung könne nicht der Eingriff in die Tarifautonomie sein.

Herr Heuer empfiehlt, das Arbeitsgericht zu diesem Sachverhalt anzurufen, um eine rechtssichere Entscheidung zu erhalten; dies sei der „ganz normale, übliche“ Weg.

 

Auf die Anmerkung von Herrn Kube, dass diese Schlechterstellung langjähriger Beschäftigter aufgelöst werden müsse und er das auch als Aufgabe der Beteiligten sehe, entgegnet der Oberbürgermeister, dass der permanente Eingriff in das Unternehmen über Gesellschafterweisungen Gefahren berge, weil der „tiefe Einblick“ in das Unternehmen fehle.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam gGmbH (KEvB) - beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Klinikum und dessen Tochtergesellschaften zumindest die Berufserfahrungsstufen, die die Beschäftigten im städtischen Klinikum erworben haben, bei Überführung der Arbeitsverträge in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) berücksichtigt werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 3

Ablehnung:

10

Stimmenthaltung:

 3

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=138004&selfaction=print