18.03.2021 - 7.2 Teilhabe für Kinder und Jugendliche unbürokrati...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Eifler bringt den Antrag ein. Sie ergänzt, dass es sich um einen Prüfantrag handle. Man wisse aus anderen Kommunen von einer sogenannten „You Card“, die den Zugang zu den Leistungen aus Sicht der Antragssteller erleichtere.

 

Frau Kitzmann erläutert, dass eine Antragstellung, z.B. für Anträge nach dem Bundeskindergeldgesetz sowie eine Konkretisierung (SGB II) der Bedarfe für das Bildungs- und Teilhabepaket durch die Bildungskarte nicht aufgehoben werden, sondern bestehen bleiben.

 

Durch die Landeshauptstadt Potsdam erfolgte bereits eine Vereinfachung (z. B. im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II): Wegfall von Anträgen, Leistungserbringung durch Geldleistungen.

 

mtliche Anbieter müssen sich registrieren. Somit werden Kinder aus sozialschwachen Familien an der kompletten Bandbreite der soziokulturellen Teilhabe ausgegrenzt, wenn sich z.B. Einzelanbieter oder kleine Vereine nicht registrieren.

 

Nicht ausgeschlossen werden kann eine Stigmatisierung und somit auch Diskriminierung der Kinder, weil sie nicht die gleiche Karte bei der Essensversorgung vorlegen wie alle anderen Kinder.

 

Wie die Pandemiezeit zeigt, besitzen einige der Antragsteller keine entsprechende Technik bzw. können und möchten nicht mit dieser umgehen, sie fühlen sich zum Teil überfordert. Die Anschaffungskosten und auch die Unterhaltungskosten (z.B. höhere Gebühren für WLAN) können nicht beziffert werden.

 

Folglich wäre mit einem Rückgang der Inanspruchnahme zu rechnen.

 

Ferner ist auch zu beachten, dass die Einführung einer Bildungskarte ein weiteres IT-Projekt darstellt.

 

Frau Kitzmann bekräftigt abschließend, dass sie aufgrund der hohen administrativen und bürokratischen Hürden befürchte, dass viele Anbieter hinten runterfallen. Frau Aubel sagt aber auch zu, dass man verwaltungsseitig die konkrete Umsetzung prüfen werde, auch in Absprache mit Kommunen, in denen diese elektronische Karte schon zum Einsatz komme.

 

Es wird vereinbart, dass eine Änderung des Prüfantrages vorzunehmen sei. Herr Kolesnyk stellt die Änderungen der Drucksache zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie anspruchsberechtigten Kindern zeitnah eine elektronische Karte zur Verfügung gestellt werden könnte, mit der die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, z.B. für Kita- und Schulessen, Kita- und Schulausflüge, Musikunterricht, Nachhilfe, Sport, Spiel und Geselligkeit oder vergleichbare Angebote kultureller Jugendbildung sowie für die Teilnahme an Freizeiten unkompliziert abgerufen und durch die Leistungsträger direkt mit der Verwaltung abgerechnet werden kann. Dabei sollen Städte betrachtet werden, die eine solche Karte bereits umgesetzt haben (z.B. Hamm, Kiel, Rostock und Münster).

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird im Juni 2021 über die Ergebnisse berichtet. Ein Umsetzungsvorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im Mai 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abschließend stellt er die so geänderte Drucksache zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen