05.05.2021 - 6.10 Barrierefreiheit in Nichtwohngebäuden des KIS
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 05.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:14
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, dem Antrag mit folgender Änderung zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. …
2. …
3. soweit möglich darzustellen, mit welchem ungefähren Investitionsbedarf hierfür jeweils zu rechnen ist.
Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende 2021 Bericht zu erstatten.
Abstimmung:
Die vom Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfohlene Änderung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. darzulegen, an welchen Kitas, Verwaltungsgebäuden und sonstigen öffentlich genutzten Nichtwohngebäuden des KIS vollständige Barrierefreiheit besteht und an welchen nicht;
2. darzulegen, an welchen dieser Gebäude, an denen bisher keine vollständige Barrierefreiheit besteht, diese hergestellt werden kann;
3. soweit möglich darzustellen, mit welchem ungefähren Investitionsbedarf hierfür jeweils zu rechnen ist.
Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ende 2021 Bericht zu erstatten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,6 kB
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