04.07.2001 - 9.3 Verkauf von Privatadressen an Adreßbuchverlage,...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 01/0473 wird in den Hauptausschuss überwiesen.

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Beschlusstext:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei eingehenden Anträgen auf den Verkauf von Privatadressen, künftig zu prüfen, ob dem Recht der Bevölkerung auf  informationelle Selbstbestimmung Vorrang vor dem privaten Interesse am Erwerb der persönlichen Daten eingeräumt werden kann.

 

Entscheidungen über den Verkauf von Daten an Dritte sind künftig unter Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit mindestens zwei Wochen vor Übermittlung der Daten öffentlich bekanntzumachen.