24.03.2021 - 6 Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit der gepla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag namens der Fraktion DIE LINKE ein und betont, dass eine Bürgerbeteiligung in diesem Zusammenhang nicht erfolgt ist und auch nicht erfolgt sein kann, weil die Beschlussvorlage erst seit Februar 2021 im Geschäftsgang ist. Unter der Maßgabe der neuen Erkenntnisse habe die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und eine Befragung der BürgerInnen schon ein Gewicht. Das solle aber nicht bedeuten, dass die Entscheidung bis zum Sankt-Nimmerleinstag verschoben werde.
Herr Said merkt an, dass der Hauptausschuss bereits eine Entscheidung getroffen habe und fordert die Fraktion DIE LINKE auf, dies zu akzeptieren.
Frau Hüneke äußert Zweifel daran, dass die Meinung zu dieser Thematik in einer mit ja oder nein zu beantwortenden Frage abgebildet werden kann. Sie plädiert dafür, eine Bürgerbeteiligung im Zuge der weiteren Umsetzung des Beschlusses zu organisieren.
Herr Kolesnyk verweist darauf, dass sich mit dieser Thematik lange beschäftigt wurde und dies mit den gleichen Argumenten der Fraktion DIE LINKE und einer klaren Meinung der Stadtverordnetenversammlung.
In der Bevölkerung, so Herr Kube, sei der Staudenhof ein umstrittenes Projekt und bei solchen Themen die Bürgerbeteiligung ein legitimes Instrument.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Einbeziehung der Werkstadt für Beteiligung in Vorbereitung auf die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum Staudenhof durch geeignete Formen der Bürgerbeteiligung ein Meinungsbild aus der Stadtgesellschaft zu ermitteln.
Das könnte in einer repräsentativen Bürgerbefragung und/oder auch in anderen Formen erfolgen. Der Hauptausschuss ist unmittelbar einzubeziehen.