21.04.2021 - 4.3 Finanzierungsvereinbarung zwischen LHP und Vi...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Wegewitz eröffnet den Tagesordnungspunkt und erläutert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Tagesordnungspunkt bereits als erledigt erklärt hat.

 

Herr Wobeto hrt aus, dass die Drucksache einen haushaltsrechtlichen Auftrag beschreibt. Begriffsdefinitionen sind aus der Kameralistik in die Doppik übernommen worden.

Frau Hofmann vom Rechnungsprüfungsamt hat sich den Sachverhalt bereits angeschaut. Die Haushaltsermächtigungen sind geplant, bestätigt und stehen zur Verfügung, weil es zweckgebundene Maßnahmen sind. Die Prüfung des Haushalts ist originäre Aufgabe des Rechnungsprüfungsamts und daher bereits Teil aktueller Prozesse.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Drucksache zur Abstimmung.

Der Ausschussmitglieder lehnen die Vorlage mehrheitlich ab.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

Das Rechnungsprüfungsamt erhält nach § 101 Absatz 3 Satz 2 BbgKVerf den Prüfungsauftrag, die haushalterische Abwicklung der Beschaffung von Niederflurstraßenbahnen, insbesondere die Finanzierungsvereinbarung zwischen der LHP und der VIP zu untersuchen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

7

Stimmenthaltung:

1

 

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