29.04.2021 - 3.3 Berücksichtigung ökologischer Kriterien in der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zur Debatte steht die neue Fassung vom 26.4.2021:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umfassende Maßnahmen und Reglungen zur Berücksichtigung ökologischer Belange und Nachhaltigkeitsaspekte in der örtlichen Bauleitplanung schrittweise zu erarbeiten.

 

Hierzu sollen Standards, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung, Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung entwickelt werden, die in Bauleitplänen und durch Regelungen in städtebaulichen Verträgen (incl. etwaigen Veräerungsverträgen) den bereits erforderlichen Abwägungen hinzugefügt werden sollen. Als Orientierung soll künftig im Regelfall die als Anlage beigefügte Standard-Liste dienen.

 

Nach Abschluss vonnf städtebaulichen Verträgen zur Umsetzung von Bebauungsplänen mit vorgesehenem Mietwohnungsbau, in denen diese Standards umgesetzt werden, oder spätestens bis Ende 2022, wird ein Erfahrungsaustausch als Werkstatt durchgeführt. Dabei werden Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. des Ausschusses für Klima, Mobilität und Umweltschutz, die beteiligten Investoren bzw. Wohnungsbauunternehmen und der Mieterbund einbezogen.

 

Zudem soll ergänzend eine „Potsdamer Checkliste für Bauwillige“ erarbeitet werden, in der alle Informationen für ökologisch sinnvolle Baumöglichkeiten und Bausanierungen, Hinweise auf die Baukultur sowie optimale Lebens- und Wohnbedingungen in Potsdam und finanziellerdermöglichkeiten dargestellt werden.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (SBWL) soll regelmäßig berichtet werden, beginnend mit dem Erfahrungsaustausch, oder spätestens zu Ende 2022.

 

 

Herrn Finken fehlt der Blick auf die Kosten. Die Frage sei, wie sich die Umsetzung der Forderungen auf die zu entrichtenden Mieten auswirkt.

 

 

Herr Berlin erinnert an die soziale Frage, die hier auch gestellt werden muss.

 

 

Frau Dr. Haebel weist darauf hin, dass nftig auch von der Bundesebene aus entsprechende Vorgaben kommen werden, wenn diese den Klimaschutz ernst nehmen.

 

 

Der Vorsitzende stellt die neue Fassung (vom 26.04.2021) des Antrags zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umfassende Maßnahmen und Reglungen zur Berücksichtigung ökologischer Belange und Nachhaltigkeitsaspekte in der örtlichen Bauleitplanung schrittweise zu erarbeiten.

 

Hierzu sollen Standards, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung, Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung entwickelt werden, die in Bauleitplänen und durch Regelungen in städtebaulichen Verträgen (incl. etwaigen Veräerungsverträgen) den bereits erforderlichen Abwägungen hinzugefügt werden sollen. Als Orientierung soll künftig im Regelfall die als Anlage beigefügte Standard-Liste dienen.

 

Nach Abschluss von fünf städtebaulichen Verträgen zur Umsetzung von Bebauungsplänen mit vorgesehenem Mietwohnungsbau, in denen diese Standards umgesetzt werden, oder spätestens bis Ende 2022, wird ein Erfahrungsaustausch als Werkstatt durchgeführt. Dabei werden Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. des Ausschusses für Klima, Mobilität und Umweltschutz, die beteiligten Investoren bzw. Wohnungsbauunternehmen und der Mieterbund einbezogen.

 

Zudem soll ergänzend eine „Potsdamer Checkliste für Bauwillige“ erarbeitet werden, in der alle Informationen r ökologisch sinnvolle Baumöglichkeiten und Bausanierungen, Hinweise auf die Baukultur sowie optimale Lebens- und Wohnbedingungen in Potsdam und finanzielle Fördermöglichkeiten dargestellt werden.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (SBWL) soll regelmäßig berichtet werden, beginnend mit dem Erfahrungsaustausch, oder spätestens zu Ende 2022.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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