05.05.2021 - 7.45 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Linke, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss r Finanzen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Dem Wechsel des Vorhabenträgers zur Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 „Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59“ der Landeshauptstadt wird gemäß § 12 Abs. 5 BauGB zugestimmt.

 

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Anlagen