05.05.2021 - 8.10 Neubesetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrages wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) wird entsprechend § 41 Abs. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKverf) neubesetzt.

 

 

 

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Anlagen

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