12.05.2021 - 3.5 Schadensersatz für Betreiber der Beachvolleybal...

Beschluss:
zurückgezogen
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Er unterstreicht in seinen Ausführungen die Bedeutungr rger.Innen und Gewerbetreibende, sich auf die Verbindlichkeit städtischer Genehmigungen verlassen zu nnen.

 

Herr Jetschmanegg, Dezernent des Geschäftsbereichs Zentrale Verwaltung, erklärt zum Sachstand, dass die Schadensersatzansprüche 2020 dem Versicherer, der KSA, gemeldet wurde. Der Versicherer habe diese, bis auf die Gebühr für die erteilte Baugenehmigung, abgelehnt, weil eine entsprechende Untersetzung fehle.

 

Herr Linke bittet namens der Fraktion DIE aNDERE, die Stellungnahme des Geschäftsbereiches für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, die dem Versicherer als Grundlage für diese Entscheidung gedient habe, zur Verfügung zu stellen. Herr Friederich bestätigt, dass bei Geltendmachung von Schadensersatz natürlich der Anspruch begründet werden müsse. Der vorliegende Antrag sei moralisch in Ordnung aber juristisch abzulehnen. Die Frage des Oberbürgermeisters, ob die Stellungnahme zur Verfügung gestellt werde könne, bejaht Herr Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, und unterstreicht, dass die Baubehörde nach besten Wissen und mit den entsprechenden Unterlagen gehandelt habe. Die Verwaltung wolle gerne für Transparenz sorgen. Der Oberbürgermeister sagt zu, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Stellungnahme als nicht öffentlich deklarierte Vorlage zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Hüneke betont, dass fehlende Nachweise und nicht untersetzte Ansprüche schwierig seien. Herr Kube kritisiert, dass mit der Verkleinerung des Volksparks die Verantwortung komplett auf den Betreiber „abgeladen“ werde; es gehe um langfristiges Vertrauen in`s Bauen“.

 

Auf die Frage des Oberbürgermeisters, ob der Antrag zurückgestellt oder heute abgestimmt werden soll antwortet Herr Linke, dass er über die Möglichkeit nachdenke, den Antrag zurückzuziehen und nach Kenntnisnahme der Stellungnahme einen neuen Antrag zu formulieren; dem schließt sich Herr Kube an. Der Oberbürgermeister stellt fest, dass die antragstellende Fraktion den Antragr zurückgezogen erklärt und sich dagegen kein Widerspruch erhebt.

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