17.05.2021 - 4.3 Änderung der Kinderspielplatzsatzung der LHP

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schmäh bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass zum einen die Brandenburgische Bauordnung novelliert worden sei und zum anderen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, dass die Spielplatzsatzung anzupassen ist.

Dabei gehe es insbesondere um die Regelung zur Schaffung und Nutzung von privaten Spielplätzen sowie die nun bestehende Pflicht für die Bauherrren, ab einer Maßnahme von mehr als  3 Wohneinheiten,  einen Spielplatz zu errichten.

Dies werde mit der  Erteilung der Baugenehmigung festgelegt.

Eine Ablöse re nach Einzelfallprüfung durch die Landeshauptstadt möglich und stellt sich wie folgt dar:

Die Ablöse ist in § 8 der Satzung geregelt. Gem. Absatz 3 setzt sich die Ablösesumme aus den hälftigen Grunderwerbskosten des Baugrundstückes gemäß der jeweils gültigen Bodenrichtwertkarte der Landeshauptstadt Potsdam und den durchschnittlichen Herstellungskosten für einen Spielplatz zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer zusammen. Die durchschnittlichen Herstellungskosten errechnen sich aus einem Basiswert von 120,00 €/m² netto, auf die die Kostensteigerungsrate gemäß Baukostenindex angewendet wird. Zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich die Ablösesumme. Die Berechnungsformel lautet: Index [neu] / Index [alt] x 100 100.“

 

Im Anschluss wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage