20.05.2021 - 4.1 Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher bringt einen Ergänzungsantrag ein.

 

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:

„Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt die Initiative des Freiburger Oberbürgermeisters zur Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt innerorts und fordert den Bundesverkehrsminister schriftlich auf, eine entsprechende Sonderregelung für die Kommunen über die Straßenverkehrsordnung zu erlassen.“ Ergänzung: „Haupt- und Bundesstraßen müssen extra geprüft werden.

 

Der o. g. Ergänzungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt die Initiative des Freiburger Oberbürgermeisters zur Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt innerorts und fordert den Bundesverkehrsminister schriftlich auf, eine entsprechende Sonderregelung für die Kommunen über die Straßenverkehrsordnung zu erlassen. Haupt- und Bundesstraßen müssen extra geprüft werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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