20.05.2021 - 4.4 Bebauungsplan Nr. 173 "Freiflächensolaranlagen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher bringt einen Ergänzungsantrag ein.

 

Die Liste „Solaranlage Satzkorn - Forderungen Ortsbeirat – Stand 18.3.2021“ muss im Entwurf des Bebauungsplans Berücksichtigung finden. Zusätzlich soll der Beschluss zum Ortsbeiratsantrag „Sicherung von Flächen als Vorranggebiet für die Landwirtschaft und Freiraumverbund, DS 21/SVV/0555 einbezogen werden.

 

An den letzten Absatz zur Überschrift „Planungsziele“, Seite 4 im Aufstellungsbeschluss (Anlage 1), ist der folgende Satz zu ergänzen:

„Der wirksame Flächennutzungsplan steht mit seiner Darstellung als Fläche für Landwirtschaft den Planungszielen des Bebauungsplans entgegen. Parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans ist der Flächennutzungsplan deswegen zu ändern.“ Nach Ablauf des Betriebszeitraumes von 30 Jahren ist der FNP zu Gunsten der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zu ändern.

 

Im Anschluss stellt der Ortsvorsteher die Thematik zur Diskussion.

 

Herr Bivour und anderer anwesende Bürger*innen vertreten den Standpunkt, dass die Flächen in und um Satzkorn herum überdurchschnittlich gute Bodenwerte aufweisen; dementsprechend sollten die Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung gewidmet bleiben und nicht als Flächen für Solaranlagen zweckentfremdet werden. Der ländliche Charakter von Satzkorn dürfe nicht verloren gehen.

Ein Bürger fügt hinzu, dass es genügend umliegende Industrie- und Werkhallen gäbe, auf dessen Dächern die Solarpanels angebaut werden könnten.

 

Herr Strehmel wiederspricht in Teilen und weist darauf hin, dass die Messwerte des Landesbetriebes für Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg für Satzkorn keine besonders hohen Bodenwerte ausweisen. Außerdem weist er darauf hin, dass die momentane landwirtschaftliche Nutzung beinahe ausschließlich durch Monokulturen betrieben wird; dies würde der Werterhaltung, geschweige denn der Wertsteigerung der Boden unmöglich zugutekommen.

 

Herr Spira und Frau Krüger reihen sich in die Diskussion ein und zeigen auf, dass mit dem Antrag des Ortsbeirates, betr: Sicherung von Flächen als Vorranggebiet für die Landwirtschaft und Freiraumverbund, DS 21/SVV/0555, beiden Perspektiven Rechnung getragen werden soll.

In dem Zusammenhang ergänzt Herr Spira, dass auch der Vorschlag des 200 m breiten Streifens parallel zur Eisenbahn vom Ortsbeirat mitgetragen wird.

 

Herr Spira gibt allerdings zu bedenken, dass die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zu möglichen Alternativflächen erst zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 02.06.2021 präsentiert werden.

 

Der o. g. Ergänzungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 173 “Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ ist auf den Teilflächen 1 (Satzkorn) und 2 (Marquardt) nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 1).
  2. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).
  3. Mit der Planerarbeitung soll nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags zur Kostentragung zu diesem Bebauungsplan begonnen werden.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage