19.05.2021 - 4.5 Änderung der Kinderspielplatzsatzung der LHP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen
- Gremium:
- Ortsbeirat Fahrland
- Datum:
- Mi., 19.05.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Schmäh bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass zum einen die Brandenburgische Bauordnung novelliert und zum anderen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, die Spielplatzsatzung anzupassen.
Dabei gehe es insbesondere um die Regelung der Schaffung und Nutzung von privaten Spielplätzen sowie die nun bestehende Pflicht für Bauherren, ab einer Maßnahme von mehr als 3 Wohneinheiten, eine Spielfläche für Kinder und Jugendliche zu errichten.
Dies werde mit der Erteilung der Baugenehmigung festgelegt.
Eine Ablöse sei möglich, stellt aber eine Ausnahme dar und setzt grundsätzlich eine Einzelfallprüfung durch die Landeshauptstadt voraus.
„Die Ablöse ist in § 8 der Satzung geregelt. Gem. Absatz 3 setzt sich die Ablösesumme aus den hälftigen Grunderwerbskosten des Baugrundstückes gemäß der jeweils gültigen Bodenrichtwertkarte der Landeshauptstadt Potsdam und den durchschnittlichen Herstellungskosten für einen Spielplatz zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer zusammen. Die durchschnittlichen Herstellungskosten errechnen sich aus einem Basiswert von 120,00 €/m² netto, auf die die Kostensteigerungsrate gemäß Baukostenindex angewendet wird. Zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt sich die Ablösesumme. Die Berechnungsformel lautet: Index [neu] / Index [alt] x 100 – 100.“
In der sich anschließenden umfangreichen Diskussion wird u.a. auf die Ausstattung und die Beschaffenheit einiger Kinderspielplätze sowie die oftmals fehlende Beschattung eingegangen.
Im Anschluss bringt Frau Eifler folgenden Änderungsantrag ein:
In § 6 wird folgender Absatz 5 eingefügt.
Die nicht überbauten Flächen der Kinderspielplätze sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.
Ziel der Begrünung soll eine ausreichende Beschattung des Kinderspielplatzes durch Bäume und Sträucher sein.
Der Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt und
mit 6 Ja-Stimmen, bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung angenommen.
Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit der Änderung zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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