26.05.2021 - 4.2 Auswirkungen eines Mietendeckel

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Finken bringt den Antrag namens der Fraktion CDU ein. Anschließend wird die Nachfrage von Frau Hüneke zum Verständnis bzw. der Umsetzung der Punkte 6 und 7 diskutiert. Im Ergebnis erläutert Herr Jekel, Leiter des Fachbereiches Wohnen, Arbeit und Integration, die Möglichkeiten der Beantwortung des Punktes 6, sofern sie sich auf die Verteilung der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen der ProPotsdam im Stadtgebiet beziehe. Seinem Vorschlag,  den Punkt 7 zu streichen stimmt Herr Finken zu, ebenso dem avisierten Rahmen der Prüfung.

Im Weiteren spricht sich Herr Finken gegen den Vorschlag von Herrn Linke aus, einen Zeitrahmen von 5 Jahren einzufügen; dies wolle er denen überlassen, die das berechnen.

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu untersuchen, welche Auswirkungen es hat, wenn die Kaltmieten im Wohnungsbestand der Landeshauptstadt Potsdam und deren städtische Betriebe innerhalb der letzten 5 Jahre maximal um z.B. 1 % angehoben werden dürfen.

 

Dabei sind insbesondere kurz-, mittel- und langfristig im Detail zu betrachten

 

  1. ob die im Bestand notwendigen Instandsetzungen und Instandhaltungen sowie etwaige Modernisierungen im Hinblick auf die voraussichtlich zu erwartenden Preissteigerungen bei den Baukosten und die durch die Mindereinnahmen veränderte Finanzlage der ProPotsdam weiterhin durchgeführt werden können;
  2. ob im Hinblick auf die aufgrund der Mindereinnahmen geänderte Finanzlage der ProPotsdam
    1. der Wohnungsneubau für nicht preisgebundenen Wohnraum, wie angestrebt und geplant stattfinden kann,
    2. die angestrebte Anzahl von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum gebaut bzw. zur Verfügung gestellt werden können;
    3. der angestrebte kommunale Anteil am Wohnungsmarkt gehalten / erreicht werden kann;
  3. ob sich die Maßnahme auf die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln des Wohnungsbaus auswirkt und inwieweit die Finanzierung von Neubauten dadurch beeinträchtigt wird;
  4. ob und ggf. in welcher Höhe aufgrund der zu erwartenden Mindereinnahmen Mittel aus dem städtischen Haushalt für die Sicherung des wirtschaftlichen Handelns der ProPotsdam bereitgestellt werden müssen;
  5. ob die ProPotsdam ggf. aufgrund der zu erwartenden Mindereinnahmen zum Verkauf von Wohnungsbeständen gezwungen wäre, um wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben;
  6. ob und wie sich die Maßnahme auf die angestrebte soziale Durchmischung in den Potsdamer Wohngebieten auswirkt.

 

Dem Hauptausschuss sowie dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion ist bis Oktober 2021 zu berichten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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