20.05.2021 - 7.1 Arbeitsbedingungen des Kreiskitaelternbeirats
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Sabine Frenkler, Mitglied im Jugendhilfeausschuss
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 20.05.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zurückstellung vom 18.03.2021 und 22.04.2021.
Herr Kolesnyk bringt den Änderungsantrag ein, der im Ergebnis des Gespräches im Unterausschuss erarbeitet wurde.
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Die Beigeordnete des Geschäftsbereich 2 wird beauftragt zu prüfen, wie dem Kreis-Kita-Elternbeirat die selbstständige Verwaltung eines Budgets auf einem Konto des Kreis-Kita-Elternbeirats ermöglicht werden kann. Ebenso ist zu prüfen, wie ein Raum und entsprechende Ausstattung für die Arbeit des Kreis-Kita-Elternbeirats im Rahmen der Räumlichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden kann.
Die Möglichkeit eines Antragsrechts im Jugendhilfeausschuss für den Kreis-Kita-Elternbeirat und weitere beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss wird im Rahmen der Diskussion um künftige Gremienstrukturen der Jugendhilfe thematisiert und beraten. Soweit in diesem Rahmen eine entsprechende Verständigung erfolgt, muss die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses geändert werden.
Begründung:
Im Rahmen der Diskussion um den Antrag wurden drei Themenfelder identifiziert.
- Was ist im Jugendhilfeausschuss zu diskutieren?
- Was ist in der Stadtverordnetenversammlung zu diskutieren?
- Was ist innerhalb der Verwaltung zu klären?
Im Rahmen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung wurde der Vorschlag gemacht, dass der Antrag insoweit überarbeitet wird, dass mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses die Punkte, die diesen betreffen, konkret adressiert und in den Prozess der neuen Gremienstruktur einsortiert werden.
Im Rahmen des Beschlussrechts des Jugendhilfeausschusses soll diesem empfohlen werden, die Verwaltung mit der Prüfung der Umsetzung der Punkte zu beauftragen, die innerhalb der Verwaltung geklärt werden (müssen).
Betreffend die Punkte, die die Stadtverordnetenversammlung klären müsste, sollte der Kreis-Kita-Elternbeirat mit den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung ins Gespräch kommen. Entsprechend war auch das Verfahren, wenn in der Vergangenheit andere Beiräte Änderungsbedarf bzgl. ihrer Stellung in Beziehung zur Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüssen hätten. Das betrifft die Punkte Aufnahme in die Hauptsatzung, Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen soweit die Kindertagesbetreuung betroffen ist.
Der Fachbereich 23 (Bildung, Jugend, Sport) hat im Ergebnis der bisherigen Prüfung dafür votiert, eine Satzung gem. § 6a Abs. 1 S. 3 KitaGBbg zu erstellen.
Herr Kolesnyk stellt die Änderungen des Antrages zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Abschließend stellt er den so geänderten Antrag zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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