27.05.2021 - 5.1 Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Jäkel informiert, dass die Verwaltung ausgeführt habe, dass dieser Antrag den gesetzlichen Regelungen widersprechen würde. Der öffentliche Verkehr werde gehemmt und somit empfehle er den Antrag nicht zur Annahme. Herr Stehfest weist darauf hin, dass die Fortbewegung per PKW innerorts eingeschränkt werden würde; punktuell mache es Sinn, allerdings lehne er auch die Pauschalisierung ab. Herr Glapski führt zum LKW-/Lieferverkehr aus, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h der Verkehr „rollen“rde aber bei 30 km/h müsse viel geschaltet werden und ein herer Benzinverbrauch sei die Folge. Außerdem beträfe es viele Bundes- und Landesstraßen, bei denen die Stadt Tempo 30 nicht festlegen könne. Herr Pahnhenrich weist darauf hin, dass der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlen habe, den Antrag abzulehnen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt die Initiative des Freiburger Oberbürgermeisters zur Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt und fordert den Bundesverkehrsminister schriftlich auf, eine entsprechende Sonderregelung für die Kommunen über die Straßenverkehrsordnung zu erlassen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=139435&selfaction=print