25.05.2021 - 3.4 Digitale Abstimmungen in der Potsdamer Stadtver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Den Antrag bringen die Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und die LINKE, unter der Federführung der SPD, ein.

 

Ob es in der LHP digitale Abstimmungen geben soll, soll zunächst über einen Prüfantrag ermittelt werden. Fragen zur IT-Sicherheit und möglichen Zeitersparnissen sollen zunächst quantifiziert werden. Der Antrag sieht das Zeitziel im 2. Quartal 2022 vor.

 

Es folgt eine Debatte im Ausschuss über die Dringlichkeit, die Betonung der Wichtigkeit und ob der Prüfantrag bereits zum Herbst 2021 erfolgen kann.

 

Herr Jetschmanegg verweist auf die bereits existierenden Digitalisierungsprojekte und den nötigen Abgleich mit der Landesgesetzgebung. Eine ausführliche Prüfung bis zum Herbst sei schwer umsetzbar. 

Die Vorsitzende befragt den Ausschuss, ob es einen Änderungsantrag bzgl. des Zeitziels geben soll.  Es besteht kein Wunsch eines Änderungsantrages. Der Ausschuss betont jedoch nochmals den Wunsch einer schnellen Umsetzung des Prüfantrages, um eine Digitalisierung der Stadtverordnetenversammlung zeitnah voranzubringen.

 

Der Antrag wurde sodann vom Ausschuss ohne Änderungen einstimmig angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu prüfen, inwieweit digitale Abstimmungen innerhalb der Stadtverordnetenversammlung Potsdam realisierbar sind. Die Prüfung soll unter anderem dezidiert auf die Faktoren IT-Sicherheit, Rechtssicherheit, Transparenz, Partizipation und Kosten-Nutzen Verhältnis eingehen. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung bis zum Q2 2022 vorzustellen.

 

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