02.06.2021 - 6.2 Ökologische Umgestaltung und Aufwertung des Ran...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag in einer neuen Fassung zuzustimmen:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes einschließlich einer weiteren Ergänzung zuzustimmen:

 

 

7. …

 

Im Rahmen der Umgestaltung des Vorplatzes des Filmmuseums und des Lustgartens ist eine Verlegung eines jeweiligen Blindenleitsystems notwendig, um die Teilhabe behinderter Menschen in diesen Bereichen zu ermöglichen.

 

Der Antrag wird in der vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende bei der gemeinsamen Ortsbesichtigung präzisierten Vorhaben für die Bepflanzung des Randbereiches des „Lustgartens“ und des Vorplatzes des Filmmuseums zu prüfen und dem SBWL bis Mai 2022 einen planerischen Entwurf sowie einen Umsetzungsplan im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vorzulegen. Erste Schritte sollen bis 2023 erfolgen.

 

1. Die breite steinerne Einfassung der drei Rasenflächen vor dem Filmmuseum ist teilweise zurückzubauen. Dabei sind im Innern der Flächen parallel zur Breiten Straße je zwei Reihen Platten von ca. 1 m x 1m Größe zu entfernen und auf der Seite parallel zum Filmmuseum je eine Reihe Platten ca. 1 m x 1 m zu entfernen. Die vergrößerte freie Fläche ist mit Rasen und mit Blumenrabatten und ggf. kleinen Gehölzen anspruchsvoll und dauerhaft zu begrünen. Ergänzend sind vor dem Filmmuseum Bänke als Sitzgelegenheiten aufzustellen.

2. In der etwa dreieckigen versiegelten Fläche zwischen der Stadtwand des Mercure-Hotels, der Breiten Straße und der Behelfszufahrt zum Hotel quer zur Breiten Straße ist eine ausreichend große Fläche zu entsiegeln, für Baumpflanzung vorzubereiten und mit ein bis drei repräsentativen geeigneten Bäumen (z. B. Platane, Kastanie) zu bepflanzen.

3. Etwa in der Flucht der vorhandenen Blumenkübel parallel zur Breiten Straße am Rande des Lustgarten-Festplatzes ist die teilweise Entsiegelung und die Anlage von etwa drei Grünstreifen vorzubereiten. Die Grünstreifen mögen mit niedriger steinerner Einfassung vor Betreten geschützt werden. Diese sind geeignet zu bepflanzen. Zuvor ist in Abhängigkeit vom unterirdischen Bauraum die optimale Positionierung der Beete zu ermitteln und in Abstimmung mit dem Betreiber des Festplatzes und dem Schaustellerverband so zu optimieren, dass die Nutzbarkeit des Festplatzes im Wesentlichen gewahrt bleibt. Die vorhandenen Wasseranschlüsse sind dergestalt nutzbar zu machen, dass die Wässerung der Pflanzung im Sommer unkompliziert ermöglicht wird. Die erneute Inbetriebnahme der Wasserschleier ist zu prüfen. (In dem Fall wird ein Grünstreifen entfallen.)

4. In der Schlossstrasse gegenüber der Spielbank ist der gegenüberliegende Gehweg mit der Pflanzung einiger geeigneter Bäume zu ergänzen, ebenso am Zaun nördlich der Breiten Straße.

5. Im Lindenparterre soll eine Entsiegelung / Entschotterung zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bäume beitragen.

6. Die planerische Vertiefung der Maßnahmen ist in Abstimmung mit dem Wettbewerbssieger Planungsbüro vorzunehmen.

7. Es ist alternativ zu 3. zu prüfen, ob die Lindenallee von der Breiten Straße bis zur Langen Brücke fortgeführt werden kann, ggf. auch mit anderen standortgeeigneten Bäumen.

 

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