02.06.2021 - 6.7 Teilhabe für Kinder und Jugendliche unbürokrati...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie anspruchsberechtigten Kindern zeitnah eine elektronische Karte zur Verfügung gestellt werden könnte, mit der die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, z.B. für Kita- und Schulessen, Kita- und Schulausflüge, Musikunterricht, Nachhilfe, Sport, Spiel und Geselligkeit oder vergleichbare Angebote kultureller Jugendbildung sowie für die Teilnahme an Freizeiten unkompliziert abgerufen und durch die Leistungsträger direkt mit der Verwaltung abgerechnet werden kann. Dabei sollen Städte betrachtet werden, die eine solche Karte bereits umgesetzt haben (z.B. Hamm, Kiel, Rostock und Münster).

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird im Juni 2021 über die Ergebnisse berichtet. Ein Umsetzungsvorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im Mai 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion und für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung empfehlen, dem Antrag mit den vom Jugendhilfeausschuss empfohlenen Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen.

 

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung verweist auf die Notwendigkeit, den Termin der Berichterstattung anpassen zu müssen. Im Ergebnis des Meinungsaustausches wird der November 2021 vorgeschlagen.

 

Abstimmung:

Die Terminverschiebung auf November 2021 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie anspruchsberechtigten Kindern zeitnah eine elektronische Karte zur Verfügung gestellt werden könnte, mit der die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, z.B. für Kita- und Schulessen, Kita- und Schulausflüge, Musikunterricht, Nachhilfe, Sport, Spiel und Geselligkeit oder vergleichbare Angebote kultureller Jugendbildung sowie für die Teilnahme an Freizeiten unkompliziert abgerufen und durch die Leistungsträger direkt mit der Verwaltung abgerechnet werden kann. Dabei sollen Städte betrachtet werden, die eine solche Karte bereits umgesetzt haben (z.B. Hamm, Kiel, Rostock und Münster).

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird im November 2021 über die Ergebnisse berichtet.

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Anlagen