02.06.2021 - 6.12 Schaffung einer Stelle zum Thema Seelische Gesu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen im 1. Satz zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, wie eine Stelle im Fachbereich 41202 (Sozialpsychiatrischer und sozialmedizinischer Dienst) Öffentlicher Gesundheitsdienst (unabhängig vom sozialpädiatrischen und sozialmedizinischen Dienst) speziell für das Thema Seelische Gesundheit geschaffen werden kann oder ein freier Träger beauftragt wird.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag mit den vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlenen Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, wie eine Stelle im Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst (unabhängig vom sozialpädiatrischen und sozialmedizinischen Dienst) speziell für das Thema Seelische Gesundheit geschaffen werden kann oder ein freier Träger beauftragt wird.

 

Zur Finanzierung der Stelle sollen u.a. geprüft werden:

-          Welche Stellen im beschlossenen Stellenplan des GB 3 sind noch nicht besetzt (bitte Stellennummern und -bezeichnungen angeben)?

-          Wie hoch sind die daraus resultierenden Einsparungen im Jahr 2021 (gegenüber dem Planansatz)?

-          Wurden die entsprechenden Einsparungen bereits anderweitig verplant oder verausgabt (falls ja: wofür?)

-          Wie könnten etwaige Finanzierungslücken anderweitig geschlossen werden?

Ziele der zu schaffenden Stelle sind Prävention und Gesundheitsförderung als erste Anlaufstelle für Betroffene.

Diese Aufgaben resultieren aus dem Präventionsgesetzes (PrävG) und dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG). Die bereits vorhandenen Fachstellen zur Konsumkompetenz und Suchtprävention nnen dabei als Orientierung dienen.

Zusätzlich soll geprüft werden, wie ab 2021 ein jährlicher Bericht auf kommunaler Ebene zu diesem Thema erstellt werden kann und welche Inhalte nötig sind.

 

Das Ergebnis des Prüfauftrags ist der Stadtverordnetenversammlung bis Ende Q3 2021 vorzustellen.

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Anlagen