02.06.2021 - 7.10 Hohe Energiestandards beim Bau von städtischen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 02.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Antrag wird namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten Dörschel eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service sowie in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und für Klima, Umwelt und Mobilität.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Neubau von kommunalen Gebäuden in Potsdam besonders hohe Gebäudeenergiestandards umzusetzen und die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Zu diesem Zweck gelten für die Errichtung kommunaler Hochbauten der Stadt, des Kommunaler Immobilienservices (KIS) und durch Gesellschafterbeschluss auch der Pro Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften folgende Grundsätze:
- Neubauten werden ab sofort mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH geplant, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.
- Ab 2025 werden Neubauten werden mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH geplant, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.
- Außerhalb des Fernwärmevorranggebietes werden Neubauten so geplant, dass ihr Energiebedarf weitgehend aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird, so dass die Anforderungen der „EE-Klasse“ der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) eingehalten wird. Innerhalb des Fernwärmevorranggebietes kann regelmäßig auf die Fernwärme der EWP zurückgegriffen werden.
- Bei der Gestaltung der Außenanlagen ist die Pflanzung zahlreicher Bäume vorzusehen.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und ländliche Entwicklung (SBWL) ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht soll im Februar 2022 erfolgen.