04.06.2003 - 6.15 Vorkaufssatzung Innerstädtische Entlastungsstraße

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 03/SVV/0347 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

Für die bebauten und unbebauten Grundstücke im Gebiet der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme „Verlängerung der Innerstädtischen Entlastungsstraße (ISES)“ wird die Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 (1) S.1 Nr. 2 BauGB erlassen (s. Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

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Anlagen zur Vorlage