23.06.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 173 "Freiflächensolaranlagen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher bringt die Vorlage und zugleich folgenden Änderungsantrag ein.

Dieser ist mit dem Bereich Verbindliche Bauleitplanung abgestimmt und wird ebenfalls im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes eingebracht.

 

Änderungsantrag:

Der für die Freiflächensolaranlage genutzte Bereich im Bebauungsplan Nr. 173, nördliche Teilfläche 1 ist so anzuordnen, dass der durch den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg festgelegte Freiraumverbund zwischen Straße des Friedens und Satzkornscher Graben nicht beansprucht und in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt.  Gleichzeitig ist der Bereich so zu gestalten, dass die drei in Kartzow erfassten Baudenkmale (Schulhaus mit Nebengebäuden, Gutsanlage Kartzow und Dorfkirche) keine wesentlichen Beeinträchtigungen erfahren und der historische Bebauungs- und Freiraumzusammenhang (Umgebungsschutz) erhalten bleibt.

 

Abstimmung des Änderungsantrages:

einstimmig angenommen.

 

Im Anschluss wird die so geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage in der geänderten Fassung zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 173 “Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn ist auf den Teilflächen 1 (Satzkorn) und 2 (Marquardt) nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 1).
  2. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).
  3. Mit der Planerarbeitung soll nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags zur Kostentragung zu diesem Bebauungsplan begonnen werden.

 

Der für die Freiflächensolaranlage genutzte Bereich im Bebauungsplan Nr. 173, rdliche Teilfläche 1 ist so anzuordnen, dass der durch den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg festgelegte Freiraumverbund zwischen Straße des Friedens und Satzkornscher Graben nicht beansprucht und in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt.  Gleichzeitig ist der Bereich so zu gestalten, dass die drei in Kartzow erfassten Baudenkmale (Schulhaus mit Nebengebäuden, Gutsanlage Kartzow und Dorfkirche) keine wesentlichen Beeinträchtigungen erfahren und der historische Bebauungs- und Freiraumzusammenhang (Umgebungsschutz) erhalten bleibt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage