17.08.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm", Teilun...

Beschluss:
vertagt
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Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) erinnert an die bereits erfolgte Diskussion im SBWL-Ausschuss und geht anhand einer Präsentation auf den bisherigen Beratungsverlauf ein. Er führt aus, dass es zahlreiche Gespräche mit dem Ortsbeirat Golm gegeben habe. Mit der vorgeschlagenen Teilung des Geltungsbereichs in zwei Teilbereiche und Fortführung als eigenständige Bebauungspläne wird es möglich, im Teilbereich I die zeitnahe Realisierung eines bedeutenden Bausteins für die Entwicklung der „Neuen Mitte“ mit dem Investor vorzunehmen und im Teilbereich II, die Ergebnisse der Rahmenplanung (mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes) zu berücksichtigen. Herr Wolfram informiert, dass der Ortsbeirat Golm die Vorlage am 12.8.21 mit 0/5/2 abgelehnt hat.

 

 

Die Ortsvorsteherin Golm, Frau Krause, reicht den Teilnehmern als Tischvorlage die Erklärung zur Entscheidung der Ablehnung einer Teilung des B-Plans Nr. 157 durch den OBR Golm aus und geht im Detail darauf ein. Sie bestätigt, dass diverse Gespräche geführt worden sind, jedoch diese im Ortsbeirat nicht zu der Erkenntnis geführt haben, dass es zur Entwicklung der Golmer Mitte sinnvoll sei, den Bebauungsplan zu teilen (Die Tischvorlage wird der Niederschrift als Anlage beigefügt)..

 

 

Herr Heinzel unterstützt die Ausführungen von Herrn Wolfram, dass die Teilung die Golmer Mitte voranbringen würde. Tenor aus dem Ortsteil Golm sei es, dass Dienstleistungen für die Golmer Mitte gebraucht werden. Der Verwaltungsvorschlag zur Teilung des Bebauungsplanes ermögliche eine zeitnahe Umsetzung dieser Wünsche. Zudem bittet Herr Heinzel zu beachten, dass die Teilung des Bebauungsplanes die Gesamtplanung nicht aufhalten würde.

 

 

Frau Hüneke bringt für die Fraktionen Linke, Bündnis90/Die Grünen und SPD folgenden Ergänzungsantrag ein, um der Intention des Ortsbeirates entgegen zu kommen:

Nach Abschluss der Rahmenplanung Golm soll in der nächsten Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung ein konkreter Vorschlag unterbreitet werden, der auf eine zügige Aufnahme des Bebauungsplans Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost) in die Priorität 1 gerichtet ist. So sollen die Ergebnisse der Rahmenplanung möglichst zügig durch die verbindliche Bauleitplanung umgesetzt werden.

 

 

Herr Wolfram geht auf einzelne Auszüge der Tischvorlage ein und bittet zu beachten, dass man mit der Gesamtplanung warten würde, bis die Rahmenplanung fertig ist. Seitens der Kommunalaufsicht liegt die Bestätigung vor, dass zur Beteiligung des Ortsbeirates nicht zwingend die Einvernehmenherstellung erforderlich ist. Er unterbreitet das Angebot, die Mitteilung des Rechtsamtes zur Kenntnis zu geben. Der vorgenannte Ergänzungsantrag schaffe die Möglichkeit, den 1. Teil zu beginnen und den 2. Teil nicht zu lange warten zu lassen, so dass der Ergänzungsantrag von der Verwaltung befürwortet wird. Herr Wolfram betont ergänzend, dass es im 1. Teil um kleinflächige Einzelhandelsangebote gehen rde.

 

 

Es schließt sich eine längere Diskussion zum Für und Wider unter Teilnahme von Frau Reimers, Frau Dr. Günther, Herrn Heinzel, Frau Krause, Herrn Pfrogner und Herrn Wolfram an, welche in dem Ergebnis mündet, dass Frau Krause den Geschäftsordnungsantrag auf nochmalige Zurückstellung stellt. Dem Ortsbeirat liegt bisher das Ergebnis der Kommunalaufsicht nicht vor. Sie bittet um Ausreichung, so dass sich der Ortsbeirat Golm in seiner Sitzung am 2.9.2021 nochmals damit befassen kann.

 

r und gegen den Geschäftsordnungsantrag spricht niemand.

Abstimmungsergebnis: 4/1/4 damit angenommen.

 

 

Die Vorlage 21/SVV/0004 wird weiterhin zurückgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen