17.08.2021 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 173 "Freiflächensolaranlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 17.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Auch hier handelt es sich um eine Wiedervorlage. Herr Wolfram (Fachbereich Stadtplanung) informiert anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) über die Inhalte der Planung, die Voten aus den Ortsbeiräten sowie die verwaltungsseitige Beurteilung (kann der angefügten Präsentation entnommen werden).
Herr Jäkel bringt für die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag ein: Die „Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im vorliegenden Antrag des Oberbürgermeisters ist im Punkt 1. die ausgewiesene Teilfläche 1 Satzkorn entsprechend geänderter Anlage 2 zu ändern. Der Geltungsbereich für die geplante Solaranlage wird verkleinert auf die farblich unterlegte Teilfläche entlang der Eisenbahn. Die vordere, den Wohnbebauungen zugewandte Teilfläche wird in einem etwa 200 Meter breiten Bereich als Grünfläche dauerhaft festgesetzt.“
Herr Spira bringt als Ortsvorsteher Satzkorn folgenden Antrag ein und begründet ihn:
„Die Beschlussvorlage DS 21/SVV/0476 ist solange zurückzustellen, bis dem Ortsbeirat Satzkorn die Möglichkeit gegeben wird, Einblick in das Freiflächensolarkataster zu nehmen, um sich einen Überblick über Alternativflächenstandorte zur verschaffen.“
In der sich anschließenden Diskussion, an welcher sich Frau Hüneke, Herr Pfrogner, Herr Jäkel, Frau Reimers, Frau Dr. Günther und Herr Dr. Zöller beteiligen, wird nochmals an die Notwendigkeit der Umsetzung der Klimaziele aufmerksam gemacht, einschließlich dem Versuch alle Stadtteile in geeigneter Art und Weise an ganz unterschiedlichen Beiträgen zur Entwicklung der Stadt zu beteiligen. Herr Said weist auf die Zerstörung der Kulturlandschaft und die fehlende Beteiligung der betroffenen Ortsteile an der EEG-Umlage hin.
Herr Dr. Zöller beantragt das Rederecht für Herrn Schulz (ENBW), welches ihm einstimmig gewährt wird.
Herr Schulz bestätigt die zügige Installation der Anlagen, wenn das Baurecht gewährt wird.
Herr Dr. Niekisch macht für seine Fraktion CDU auf die drei zu berücksichtigenden Aspekte
- Notwendigkeit des Klimaschutzes
- Wirtschaftliche Verwertung sowie
- Landschaftsschutz
aufmerksam und spricht sich für den baldigen Beginn des Bebauungsplanverfahrens aus. Seine Fraktion wird das Verfahren mit Nachdruck begleiten.
Nachfolgend werden folgende Abstimmungen vorgenommen:
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag des Ortsvorstehers Satzkorn, Herrn Spira, zur Abstimmung:
„Die Beschlussvorlage DS 21/SVV/0476 ist solange zurückzustellen, bis dem Ortsbeirat Satzkorn die Möglichkeit gegeben wird, Einblick in das Freiflächensolarkataster zu nehmen, um sich einen Überblick über Alternativflächenstandorte zur verschaffen.“
Abstimmungsergebnis: 1/4/4 – damit abgelehnt
Der Ausschussvorsitzende stellt den folgenden modifizierten Ergänzungsantrag für die Fraktion DIE LINKE von Herrn Jäkel zur Abstimmung: (Antragstext komplett streichen, statt dessen): Die den Ortslagen Satzkorn und Kartzow zugewandten Teilflächen werden in einem mindestens 200 Meter breiten Bereich dauerhaft als Gründfläche/Landschaftsschutzfläche festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 2/5/2 – damit abgelehnt
Zu folgenden Ergänzungswünschen des OBR Fahrland aus seiner Sitzung vom 23.06.21
- „Der für die Freiflächensolaranlage genutzte Bereich im Bebauungsplan Nr. 173, nördliche Teilfläche 1 ist so anzuordnen, dass der durch den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg festgelegte Freiraumverbund zwischen Straße des Friedens und Satzkornscher Graben nicht beansprucht und in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt.
- Gleichzeitig ist der Bereich so zu gestalten, dass die drei in Kartzow erfassten Baudenkmale (Schulhaus mit Nebengebäuden, Gutsanlage Kartzow und Dorfkirche) keine wesentlichen Beeinträchtigungen erfahren und der historische Bebauungs- und Freiraumzusammenhang (Umgebungsschutz) erhalten bleibt.“
stellt Frau Hüneke den Geschäftsordnungsantrag, sie für durch Verwaltungshandeln erledigt bzw. darin aufgenommen zu erklären.
Abstimmungsergebnis: 5/2/2
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 173 “Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ ist auf den Teilflächen 1 (Satzkorn) und 2 (Marquardt) nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 1).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
- Mit der Planerarbeitung soll nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags zur Kostentragung zu diesem Bebauungsplan begonnen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
82,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
352,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
5,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
122,5 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|