15.06.2021 - 8.6 Erklärung der Abwasserbeseitigungsgebühren von ...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

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Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Abwasserbeseitigungsgebühren die die Berliner Wasserbetriebe gegenüber der LH Potsdam für in Potsdam anfallende und in Berlin zu reinigende Abwässer zu benennen. Dabei sind insbesondere die aus dem Ortsteil Groß Glienicke anfallende Absser, die ins Klärwerk Berlin-Ruhleben geleitet werden, als Einzelpreis und als durchschnittlicher Jahresmenge und Jahresbetrag darzulegen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt darstellen zu lassen, wie der nicht unerhebliche Unterschied zwischen dem Gebührensatz, die die Berliner Wasserbetriebe von der LH Potsdam erhebt und denen, die die LH Potsdam von ihren Einwohnern im OT Groß Glienicke verlangt, mit den Bestimmungen über die Gebührensätze in § 25 WVS sowie §§ 19 ff. AWS und dem Kostenüberschreitungsverbot des § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG vereinbar ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 4 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.