17.08.2021 - 5.4 Ökologisches Bauen von kommunalen Gebäuden

Beschluss:
vertagt
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Die Tagesordnungspunkte 5.4 und 5.5 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Frau Dr. Günther bringt den Antrag 21/SVV/0630 für die Fraktion DIE ein.

 

Herr Dr. Zöller bringt den Antrag 21/SVV/0632 für die die Fraktion Bündnis90/Die Grünen ein.

 

 

Herr Dr. Ohnesorge (Vorsitzender des Landesbeirates Holz Berlin/Brandenburg) ergreift das erteilte Rederecht. Anhand einer Präsentation (wird als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung gestellt) geht er auf die Situation ein und regt an, dort wo es Sinn macht, mehr mit Holz zu bauen, da es sich bei Holz um einen nachwachsenden Rohstoff handelt.

 

 

Herr Prof. Prytula stellt sich den Auschussmitgliedern als Mitglied des Klimarates vor und begrüßt die Initiative zum ressourcenschonenden Bauen mit Holz. Er rät jedoch, den Holzbau nicht als verpflichtend anzusehen, sondern eher empfehlend zu unterstützen. Hinsichtlich des Passivhaus-Standards verweist er auf die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von 2010, welche bereits die Niedrigenergiebauweise vorschreibt. Eine größere Herausforderung einer nachhaltigen Bauplanung sei aktuell, den Einsatz von bereits recyclierten Baustoffen und Bauteilen zu erhöhen. Als wichtiger zu beachtender Punkt wird das Thema Monitoring eingeschätzt. Auch eine Flächenausweisung könne unter Umständen zu Zielkonflikten führen und sei abzuwägen.

 

 

Frau Dr. Klockow macht aufmerksam, dass nachwachsendes Holz von den Klimafolgen betroffen ist und davon ausgegangen werden müsse, dass die große Nachfrage nicht gedeckt werden könne.

 

 

Herr Pfrogner erinnert an einen früheren Antrag seiner Fraktion zu dieser Thematik.

 

 

Herr Heuer äußert, dass 90 % des nachwachsenden Holzes bereits genutzt wird

und merkt an, dass die Berechnung von Herrn Dr. Ohnesorge für ihn nicht

nachvollziehbar sei.

 

 

Frau Hüneke bringt für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgenden

Änderungssantrag zu 21/SVV/0630 ein:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei kommunalen Hochbauprojekten in Potsdam besonders zu berücksichtigen.

Zu diesem Zweck sollen soweit irgend (einfügen) möglich   


a) kommunale Hochbauten mit sehr hohem Anteil nachwachsender Rohstoffe, vorrangig in Holzbauweise sowie unter Verwendung weiterer nachwachsender, natürlicher oder recycelter Baustoffe, möglichst aus regionaler Produktion, geplant und errichtet werden;

b) kommunale Neubau-Gebäude möglichst (streichen) rezyklierbar geplant und errichtet werden

c) der Passivhaus-Standard eingehalten werden

c) Streichen: Begründung: Das ist ein privatrechtlicher Standard, den man kostenpflichtig zusätzlich zertifizieren muss, ohne dass er in der Förderung eine Berücksichtigung findet. Wir haben in unserem Antrag deshalb Bezug genommen auf Standards, die dann auch bei der Förderung durch die Förderbank des Bundes, der KfW einen Nutzen für die Stadt, nämlich eine höhere Förderung bringen. Der Punkt könnte entfallen, dann würden sich unsere beiden Anträge sinnvoll ergänzen. (Siehe TOP 5.5., DS 21/SVV/0632)

d) der Energiebedarf der Gebäude möglichst vollständig lokal und aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden

d) Streichen: Begründung: So wünschenswert das Anliegen ist, muss folgendes bedacht werden 1. Sobald Strom aus der Leitung kommt, hat man keine Kontrolle über die Herkunft, auch Ökostrom ist i.a. nicht lokal; und 2. In puncto Wärme müsste man die EWP praktisch boykottieren, solange sie ihre Fernwärme nicht auf 100% EE umgestellt hat.

e) bei der Planung aller zugehörigen Außenflächen (einfügen) auf eine weitgehende Minimierung des Flächenverbrauchs bzw. der Bodenversiegelung hingewirkt werden;

f) Lösungen entwickelt werden, die darauf hinwirken, dass die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude diese vorrangig mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds erreichen.

 

Dem SBWL ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht ist im November 2021 vorzulegen.“

 

 

Herr Said macht aufmerksam, dass der Aspekt der Sozialverträglichkeit fehlen

würde.

 

 

Frau Heigl spricht sich für den Antrag der Fraktion DIE LINKE aus.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) berichtet über die umfassende Beratung des Antrages 21/SVV/0632 im Werksausschuss KIS, in welcher eine geänderte Beschlussempfehlung erfolgt ist. Er bittet die Mitglieder des SBWL-Ausschusses folgender geänderten Fassung zu folgen:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Neubau von kommunalen Gebäuden in Potsdam besonders hohe Gebäudeenergiestandards umzusetzen und die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

 

Zu diesem Zweck gelten für die Errichtung kommunaler Hochbauten der Stadt, des Kommunaler Immobilienservices (KIS) und durch Gesellschafterbeschluss auch der Pro Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften folgende Grundsätze:

 

  1. Neubauten werden ab sofort mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH geplant, ab einem Projektvolumen von mehr als 15 Mio. Euro nach dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

  1. Ab 2025 werden Neubauten werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechende Fördermittel, mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH geplant, ab einem Projektvolumen von mehr als 15 Mio. Euro nach dem Effizienzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.

 

  1. Außerhalb des Fernwärmevorranggebietes werden Neubauten so geplant, dass ihr Energiebedarf weitgehend aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird, so dass in der Regel die Anforderungen der „EE-Klasse“ der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) eingehalten wird; Abweichungen sind besonders zu begründen.

innerhalb des Fernwärmevorranggebietes kann regelmäßig auf die Fernwärme der EWP zurückgegriffen werden; ergänzend wird die Wärmeerzeugung durch Erneuerbarer Energien im direkten Umfeld geprüft.

  1. Bei der Gestaltung der Außenanlagen ist die Pflanzung und Pflege zahlreicher Bäume vorzusehen.

 

Dem Werksausschuss KIS bzw. dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und ländliche Entwicklung (SBWL) ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht soll im Februar 2022 erfolgen.“

 

 

 

Zum Antrag 21/SVV/0630, einschl. Ergänzungsantrag bittet Herr Richter zu beachten, dass nachhaltiges Bauen sowohl sozialkulturelle und ökologische als auch ökonomische Aspekte bei der Planung, der Errichtung und der Nutzung von Gebäuden beinhaltet. Die Berücksichtigung von punktuellen Einzelaspekten, wie im Antrag der Fraktion DIE LINKE gefordert, widerspricht dem Grundansatz des nachhaltigen Bauens, welcher auf eine ausgewogene ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen der Gebäudeplanung abzielt. Statt der geforderten Fokussierung auf einzelne im Antrag genannte Aspekte setzt sich der KIS für eine tatsächlich nachhaltige Gebäudeplanung ein. Ab einem Investitionsvolumen von ca. 15 Mio. Euro strebt der KIS sogar eine Nachhaltigskeitszertifizierung nach einem anerkennten Zertifizierungssystem (beispielsweise DGNB) an.

Zu den einzelnen im Antrag 21/SVV/0630 aufgeführten Punkten geht Herr Richter im Detail ein und bittet abschließend auf die regelmäßigen Berichterstattungen im SBWL zu verzichten.

 

 

Frau Dr. Günther macht aufmerksam, dass die Brandenburgische Bauordnung in Bezug auf die Holzbauweise geändert worden ist. Verschiedene Diskussionsansätze sind angesprochen worden. Die Behandlung des Antrages 21/SVV/0630 wird im Donnerstag im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität erfolgen und sicher wird sich daraus weiterer Diskussionsbedarf ergeben. Zielführend wäre die Beratung gemeinsam mit dem Klimarat und auch die Berücksichtigung des Bereiches des Wohnungsgeschossbaus, um ein vollständiges Bild erhalten zu können.

 

 

Frau Dr. Günther stellt den Geschäftsordnungs-Antrag auf Zurückstellung des Antrages 21/SVV/0630.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Der Antrag 21/SVV/0630 wird zurückgestellt. Zur Wiederaufnahme für die Tagesordnung wird um ein Signal an die Ausschussbetreuung gebeten.

 

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Anlagen zur Vorlage

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