19.08.2021 - 4.10 Ökologisches Bauen von kommunalen Gebäuden

Beschluss:
vertagt
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Die Tagesordnungspunkte 4.10 und 4.11 werden gemeinsam behandelt (siehe Abstimmung zur Tagesordnung).

 

 

Frau Dr. Günther bringt den Antrag Drucksache 21/SVV/0630 ein und verweist dabei auf den Vortrag von Herrn Dr. Ohnesorge aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (SBWL), der den Mitgliedern vorliegt.

 

 

Herr Dr. Zöller bringt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Drucksache 21/SVV/0630 ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes die ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei kommunalen Hochbauprojekten in Potsdam besonders zu berücksichtigen.

Zu diesem Zweck sollen soweit irgendglich   


a) kommunale Hochbauten mit sehr hohem Anteil nachwachsender Rohstoffe, vorrangig in Holzbauweise sowie unter Verwendung weiterer nachwachsender, natürlicher oder recycelter Baustoffe, möglichst aus regionaler Produktion, geplant und errichtet werden;

b) kommunale Neubau-Gebäude glichst rezyklierbar geplant und errichtet werden

c) der Passivhaus-Standard eingehalten werden

c) Streichen: Begründung: Das ist ein privatrechtlicher Standard, den man kostenpflichtig zusätzlich zertifizieren muss, ohne dass er in der Förderung eine Berücksichtigung findet. Wir haben in unserem Antrag deshalb Bezug genommen auf Standards, die dann auch bei der Förderung durch die Förderbank des Bundes, der KfW einen Nutzen für die Stadt, nämlich eine höhere Förderung bringen. Der Punkt könnte entfallen, dann würden sich unsere beiden Anträge sinnvoll ergänzen. (Siehe TOP 5.5., DS 21/SVV/0632)

d) der Energiebedarf der Gebäude möglichst vollständig lokal und aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden

d) Streichen: Begründung: So wünschenswert das Anliegen ist, muss folgendes bedacht werden 1. Sobald Strom aus der Leitung kommt, hat man keine Kontrolle über die Herkunft, auch Ökostrom ist i.a. nicht lokal; und 2. In puncto Wärme müsste man die EWP praktisch boykottieren, solange sie ihre Fernwärme nicht auf 100% EE umgestellt hat.

e) bei der Planung aller zugehörigen Außenflächen auf eine weitgehende Minimierung des Flächenverbrauchs bzw. der Bodenversiegelung hingewirkt werden;

f) Lösungen entwickelt werden, die darauf hinwirken, dass die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude diese vorrangig mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds erreichen.

 

Dem SBWL ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht ist im November 2021 vorzulegen.“

 

 

Herr Dr. Zöller bringt den Antrag des Tagesordnungspunktes 4.11 Drucksache 21/SVV/0632 ein.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) wirbt bezüglich der Drucksache 21/SVV/0632 r die geänderte Fassung aus dem KIS Werksausschuss, die auch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums bestätigt wurde:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Neubau von kommunalen Gebäuden in Potsdam besonders hohe Gebäudeenergiestandards umzusetzen und die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

 

Zu diesem Zweck gelten für die Errichtung kommunaler Hochbauten der Stadt, des Kommunaler Immobilienservices (KIS) und durch Gesellschafterbeschluss auch der Pro Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften folgende Grundsätze:

 

  1. Neubauten werden ab sofort mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH geplant, ab einem Projektvolumen von mehr als 15 Mio. Euro nach dem Effizienzstandard EG 55 NH oder EH 55 NH, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.
  2. Ab 2025 werden Neubauten werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechende Fördermittel, mindestens entsprechend dem Effizienzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH geplant, ab einem Projektvolumen von mehr als 15 Mio. Euro nach dem Effizenzstandard EG 40 NH oder EH 40 NH, so dass für sie die entsprechende hohe Förderung aus dem Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ beantragt werden kann; Abweichungen sind besonders zu begründen.
  3. Außerhalb des Fernwärmevorranggebietes werden Neubauten so geplant, dass ihr Energiebedarf weitgehend aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird, so dass in der Regel die Anforderungen der „EE-Klasse“ der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) eingehalten wird; Abweichungen sind besonders zu begründen.

Innerhalb des Fernwärmevorranggebietes kann regelmäßig auf die Fernwärme der EWP zurückgegriffen werden; ergänzend wird die Wärmeerzeugung durch Erneuerbarer Energien im direkten Umfeld geprüft.

  1. Bei der Gestaltung der Außenanlagen ist die Pflanzung und Pflege zahlreicher Bäume vorzusehen.

 

Dem Werksausschuss KIS bzw. dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und ländliche Entwicklung (SBWL) ist regelmäßig zu berichten, der erste Zwischenbericht soll im Februar 2022 erfolgen.“

 

 

Zum Antrag Drucksache 21/SVV/0630 betont Herr Richter, sei das „Wie“ die Frage. Sich nur auf nachwachsende Rohstoffe zu beschränkten führt am eigentlichen Ziel vorbei. Aufgenommen werden müssten unbedingt auch andere, zertifizierte, Baustoffe. Das Recycling von Baumaterial entwickelt sich zusehend weiter - ein ebenfalls wichtiger Schritt zum nachhaltigen Bauen, der Berücksichtigung finden muss. Bezüglich der Forderung zur Berichterstattung bittet er, auf die Homepage zurückzugreifen. Hier stünden alle Projekte mit entsprechendem Steckbrief zur Verfügung.

 

 

Frau Dr. Haebel trägt zum Tagesordnungspunkt 4.10 Drucksache 21/SVV/0630 aus der Stellungahme des Klimarates vor, die den Mitgliedern auch in Gänze zur Verfügung gestellt werden kann.

Unter anderem wirbt der Klimarat dafür, sich mehr Fachwissen dazuzuholen, eine kommunale Ressourcenstrategie zu erstellen sowie ein Monitoring einzuführen.

 

 

Herr Linke bezieht sich auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Drucksache 21/SVV/0630 und plädiert dafür, keine Streichungen im Antragstext vorzunehmen. Der Punkt d) sollte umformuliert ebenfalls enthalten bleiben. Punkt f) hält er dagegen auch für entbehrlich.

 

 

Frau Lange tendiert dazu, dass sich die antragsstellenden Fraktionen beider Drucksachen noch einmal zusammensetzen und versuchen, beide Anträge zu einem zusammenzuführen. Letztlich beabsichtigen beide Anträge dasselbe Ziel, eine Synergie sollte möglich seien.

 

 

Herr Richter befürwortet die Idee von Frau Lange und informiert, dass der Verwaltung ab dem 1.10.2021 eine Nachhaltigkeitsberaterin zur Verfügung steht, die er bittet, an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

 

 

Herr Finken stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, beide Drucksachen, 21/SVV/0630 und 21/SVV/0632, zurückzustellen und in Abstimmung mit der Verwaltung einen Synergieantrag zu formulieren.

 

r den Antrag der Geschäftsordnung spricht Frau Dr. Günther. Sie bittet bei der Abstimmung, die ProPotsdam einzubeziehen.

Dagegen spricht niemand.

 

 

Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Finken zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.

 

Die Anträge, Drucksachen 21/SVV/0630 und 21/SVV/0632, werden zurückgestellt und in Abstimmung mit der Verwaltung glichst zu einem Synergieantrag zusammengeführt.

 

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Anlagen zur Vorlage