24.06.2021 - 9.3 Eine Freiflächensolaranlage für die Deponie Golm
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Zusätze:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Böttge bringt den Antrag ein.
Nach einem kurzen Austausch wird deutlich, dass der Ortsbeirat andere Entwicklungsmöglichkeiten für die Deponie vorsieht, wie z.B. die Renaturierung und landschaftliche Neugestaltung mit Anlage eines Rundwegs. Die Anlage einer großflächigen PV-Anlage wird als landschaftsbildbeeinträchtigend und den Zielen des Landschafts- und Naturschutzes zuwiderlaufend eingeschätzt. Die OBR-Mitglieder positionieren sich daher gegen diesen Antrag, er wird anschließend zur Abstimmung gestellt.
Gleichwohl werden durch die OBR-Mitglieder die hinter dem Antrag stehenden Aufgaben des Klimaschutzes i.V.m. der Nutzung erneuerbarer Energien als essentiell anerkannt. In diesem Zusammenhang wird daher auf die Chancen bei der Aufstellung insbesondere der Bebauungspläne Nr. 129 und 157 verwiesen. Es besteht Konsens in der Frage, durch geeignete Festsetzungen in den Planungen, insbesondere durch Dach- und Fassadenbegrünungen, die Berücksichtigung aktueller Energiestandards bei der Neuerrichtung von Gebäuden und insbesondere die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden, die Voraussetzungen für die Erreichung von Klimaschutzzielen zu schaffen.
Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Energie- und Wasser GmbH (EWP) über die Nutzung der Fläche der begrünten, stillgelegten Deponie Golm, für die die Stadt Potsdam die Nachsorgeverpflichtung trägt, durch eine Freiflächensolaranlage zu verhandeln.
Sollten diese Verhandlungen zu keinem Erfolg führen, wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, die Fläche zur Nutzung durch ein externes Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob auf dem Gelände der ehemaligen Hausmülldeponie Golm ein B-Plan „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage“ aufgestellt werden kann bzw. muss. Gegebenenfalls ist ein Verfahren für die Erstellung eines B-Plans einzuleiten.
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) ist in der Dezembersitzung 2021 ein erster Zwischenbericht zu geben.