24.06.2021 - 4.2 Fußverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Pot...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsvorseher stellt die Vorlage vor.

 

Es kamen etliche Stellungnahmen aus Satzkorn. Der Ortsbeirat ist beeindruckt.

Frau Krüger bestätigt: „Das Dorf spricht mit einer Stimme.“

 

Abschnitt 1181 Satzkorn-Fahrland: Herr Spira informiert, dass der Baubeginn Ende Juni sein sollte. Bisher hat er keine neue Info von Herrn Wolfram erhalten.

 

Der Ortsvorsteher bringt einen Ergänzungsantrag ein.

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Fußverkehrskonzept (gemäß Anlage) bildet die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

  1. Der Gehwegabschnitt Nr. 1183 soll als Lückenschluß, beginnend vom vorhandenen Rad- und Gehweg in Höhe des Bolzplatzes an der Satzkorner Bergstraße bis zur B273 als dringend erforderlich im Fußverkehrskonzept erhalten bleibt und in der Priorität von "M" auf "H" angehoben wird.

 

  1. Der Gehwegabschnitt Nr. 1182 (Nordseite) in der Dorfstraße als zweiter straßenbegleitender Gehweg ergibt keinen Sinn und sollte im Fußverkehrskonzept entfallen.

 

  1. Maßnahmentabelle zu Anlage 4.12, 3/6, K280: Die Insel ist bereits geplant, muss nicht geprüft werden.

 

  1. Maßnahmenblatt zu Anlage 4.14 2/3 1195: Es muss ein direkter beleuchteter fahrradtauglicher Weg zum Hornbach-Baumarkt angelegt werden.

 

  1. Ein zusätzlicher Gehwegabschnitt im Bereich Satzkorner Bergstr Gabelung Str. zum Bahnhof muss aufgenommen werden. Das betrifft vorrangig den Bereich der Semmelhaack-Siedlung. 

 

  1. Zusätzlicher Gehwegabschnitt von der Dorfstr. 6 bis zum Gutshaus: Der Fweg auf der südlichen Seite der Dorfstraße muss wiederhergestellt werden.

 

  1. Zusätzlicher Gehwegabschnitt: Nr. 93 Der Streckenabschnitt 1179 muss dringend als kombinierter Fuß-Radweg bis zum Gewerbegebiet Marquardter Chaussee verlängert werden. Begründung: Aktuell wird das GE entwickelt. Viele Arbeitsplätze werden dort geschaffen. Im Moment erreicht man das GE zu Fuß nur unter Einsatz seines Lebens in dem man sich zwischen Autos/LKWs und den Leitplanken auf der Fahrbahn entlang schlängelt.

 

Begründung zu Nr. 1:

Die rad- und fußufige Erreichbarkeit der Wohnhäuser bzw. der Obstscheune sind lebensgefährlich. Fast täglich kommt es in diesem Bereich Gefahrensituationen.

Mit diesem Lückenschluß wird außerdem die Attraktivität der Erreichbarkeit des Bahnhofes Marquardt wesentlich erhöht.

 

Begründung zu Nr. 2:

Dieser Gehwegabschnitt würde den erst im Jahr 2001 mit BUGA-Mitteln aufgewerteten grünen Satzkorner Anger zerstören.

Die geschätzten finanziellen Aufwendungen in der Preisspanne zwischen 10.000-50.000 € sollten wesentlich sinnvoller für den Gehwegabschnitt Nr. 1183 eingesetzt werden.

 

Der o. g. Ergänzungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Fußverkehrskonzept (gemäß Anlage) bildet die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

  1. Der Gehwegabschnitt Nr. 1183 soll als Lückenschluß, beginnend vom vorhandenen Rad- und Gehweg in Höhe des Bolzplatzes an der Satzkorner Bergstraße bis zur B273 als dringend erforderlich im Fußverkehrskonzept erhalten bleibt und in der Priorität von "M" auf "H" angehoben wird.

 

  1. Der Gehwegabschnitt Nr. 1182 (Nordseite) in der Dorfstraße als zweiter straßenbegleitender Gehweg ergibt keinen Sinn und sollte im Fußverkehrskonzept entfallen.

 

  1. Maßnahmentabelle zu Anlage 4.12, 3/6, K280: Die Insel ist bereits geplant, muss nicht geprüft werden.

 

  1. Maßnahmenblatt zu Anlage 4.14 2/3 1195: Es muss ein direkter beleuchteter fahrradtauglicher Weg zum Hornbach-Baumarkt angelegt werden.

 

  1. Ein zusätzlicher Gehwegabschnitt im Bereich Satzkorner Bergstr Gabelung Str. zum Bahnhof muss aufgenommen werden. Das betrifft vorrangig den Bereich der Semmelhaack-Siedlung. 

 

  1. Zusätzlicher Gehwegabschnitt von der Dorfstr. 6 bis zum Gutshaus: Der Fußweg auf der südlichen Seite der Dorfstraße muss wiederhergestellt werden.

 

  1. Zusätzlicher Gehwegabschnitt: Nr. 93 Der Streckenabschnitt 1179 muss dringend als kombinierter Fuß-Radweg bis zum Gewerbegebiet Marquardter Chaussee verlängert werden. Begründung: Aktuell wird das GE entwickelt. Viele Arbeitsplätze werden dort geschaffen. Im Moment erreicht man das GE zu Fuß nur unter Einsatz seines Lebens in dem man sich zwischen Autos/LKWs und den Leitplanken auf der Fahrbahn entlang schlängelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage