23.06.2021 - 3.1 Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Beigeordnete Für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Frau Aubel, nimmt eingangs zum derzeitigen Sachstand der  Beschlussvorlage Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026 und dem Verlauf der Diskussion Stellung.

 

 

Der Stadtverordnete Wollenberg bringt namens der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE aNDERE den Änderungsantrag vom 21.06.2021 ein, dem der Ausschuss für Bildung und Sport mit 7:0:1 zugestimmt hat.

 

 

Der Stadtverordnete Vierig bringt namens der Fraktion CDU den Änderungsantrag vom 23.06.2021 ein.

 

Der Stadtverordnete Linke bringt namens der Fraktion DIE aNDERE folgende Änderungsanträge ein:

 

Punkt h) wird gestrichen.

Punkt j) erhält folgende neue Fassung:

Der bisherige Standort der Förderschule Lernen - Schule am Nuthetal (10/30) „An der Alten Zauche 2 c“ - wird langfristig zugunsten einer inklusiven Beschulung in den Regelschulen aufgegeben. Am Standort wird anschließend zum Schuljahr 2028/2029 ein vierzügiges Gymnasium errichtet, den der Ausschuss für Bildung und Sport mit 1:6:1 abgelehnt hat

 

sowie eine Ernzung des Punktes g):

 

r den Bau der Sportanlagen soll das Landschaftsschutzgebiet nicht in Anspruch genommen werden. Stattdessen sind die Planungen von Großfeldplätzen am Schulstandort Kulturbodendeponie zu forcieren, den der Ausschuss für Bildung und Sport ebenfalls mit 1:7:0 abgelehnt hat.

 

Herr Teuteberg bringt namens der Fraktion der Freien Demokraten folgenden Änderungsantrag ein:

 

Der Absatz 1a wird gestrichen.

 

Nachdem sich alle Fraktionen (ausgenommen die Fraktion Bürgerbündnis) zum Beratungsgegenstand geäert haben, werden die vorliegenden Änderungsanträge wie folgt abgestimmt:

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion CDU vom 23.06.2021 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE aNDERE vom 21.06.2021 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE bzgl. der Ergänzung des Punktes g) wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE bzgl. der Streichung des Punktes h) und der Neufassung des Punktes j)  wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten bzgl. der Streichung des Absatzes 1a) wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1)       Der Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2021 bis 2026 wird wie vorgelegt beschlossen.

 

a)      Die in der Anlage 1 benannten Standorte sind für kommunale Kindertageseinrichtungen vorgesehen.

 

2)       Der Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 wird gemäß § 102 Absatz 3 Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) fortgeschrieben und als Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026 wie vorgelegt beschlossen. Dementsprechend sind für folgende Maßnahmen die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu schaffen:

 

a)      Zum Schuljahresbeginn 2021/2022 wird am Standort Heinrich-Mann-Allee eine dreizügige Grundschule mit Hort zunächst für 4 Jahre in Modularbauweise errichtet. Die Grundschule startet zunächst in Räumen der Grundschule am Humboldtring (37). Nach Fertigstellung der Modulanlage am Standort Heinrich-Mann-Allee und nach Abschluss der lärmintensiven Bauarbeiten erfolgt der Umzug voraussichtlich zum Schulhalbjahr. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2025/2026 erfolgt der Betrieb der Grundschule mit Hort in massiver Bauweise.

b)     Die Regenbogenschule (7) wird zum Schuljahr 2021/2022 dauerhaft auf drei Züge erweitert.

c)     Die Grundschule am Humboldtring (37) wird zum Schuljahr 2023/2024 dauerhaft auf drei Züge erweitert.

d)     Am Standort Babelsberg/Filmpark wird zum Schuljahr 2023/2024, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht, eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.

e)     Am Standort Krampnitz, Baufeld K7/K8, wird zum Schuljahr 2024/2025 eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.

f)       Die Schule am Schloss (28) zieht zum Schuljahr 2022/23 an den Standort Jägerallee (derzeit OSZ I). Die Bildungsgänge des OSZ I werden im Rahmen einer Neustrukturierung der Potsdamer Oberstufenzentren verlagert.

g)     Am Standort Waldstadt Süd wird zum Schuljahr 2026/2027 eine Gesamtschule mit 6/3 Zügen errichtet. Bei der Errichtung ist zusätzlich zum schulischen Bedarf nach Raumprogramm eine Ein-Feld-Halle (405m²) für die außerschulische Nutzung vorzusehen.

h)     Am Standort Waldstadt Süd erfolgt zum Schuljahr 2026/2027 der Ersatzneubau der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30).

i)        Am Standort Krampnitz, Baufeld WA 1, wird im Schuljahr 2029/2030 eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen und mit zweizügiger Primarstufe und Hort errichtet. Zusätzlich zum schulischen Raumprogramm sind Räumlichkeiten für die Stadtteilarbeit (Musikschule, Bibliothek etc.) sowie eine zusätzliche Ein-Feld-Halle (405m²) für die außerschulische Nutzung vorzusehen.

j)        Nach erfolgtem Umzug der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd wird der bisherige Standort „An der Alten Zauche 2 c“ zu einem vierzügigen Gymnasium umgebaut. Am Standort wird anschließend zum Schuljahr 2028/2029 ein vierzügiges Gymnasium errichtet.

k)      Am Standort Pappelallee wird zum Schuljahr 2022/2023 ein vierzügiges Gymnasium errichtet. Das Gymnasium startet zunächst an einem Interimsstandort in der Modulanlage an der Esplanade als zwei bis vierzügiges Gymnasium. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2027/2028 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums in massiver Bauweise am Standort Pappelallee.

Parallel zu einem Schulneubau an der Pappelallee sind an dem Standort separat zugängliche Räumlichkeiten mit einer Mindestgröße von 300 qm für die Stadtteilarbeit im Bornstedter Feld zu errichten. Bei der Planung und Errichtung der Schulgebäude ist außerdem sicherzustellen, dass Aula, Fachkabinette und Sportanlagen außerhalb der Schulzeiten durch die Stadtteilarbeit mitgenutzt werden können. Die Akteure der Stadtteilarbeit sind bei der Planung miteinzubeziehen. Zusätzlich wird eine Ein-Feld-Halle (405m²) für die außerschulische Nutzung vorgesehen.

 

l)       Zur Abdeckung zusätzlicher Bedarfe für den 12-jährigen AHR-Bildungsgang wird die Einrichtung von Hybridzügen an den Potsdamer Gesamtschulen geprüft und bei bestehendem Bedarf, mit einem entsprechenden Votum der Schulkonferenz umgesetzt.

 

3)        Bis zur Errichtung der Kapazitäten in der Sekundarstufe I (2 f., g., i., j., k.) sind in Abstimmung mit den weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Potsdam Übergangslösungen zu realisieren.

 

4)        Die Zügigkeiten in Klassenstufe 1 werden dementsprechend wie folgt   festgelegt.

 

Schule

gigkeit lt.

SEP

2014/2020

gigkeit lt.

SEP

2021/2026

Schuljahr

Grundschule Ludwig Renn (2)

3

3

unverändert

Grundschule (3), Bornstedter Feld

3

3

unverändert

Grundschule Hanna von Pestalozza (6)

2

2

unverändert

Regenbogenschule (7)

2

3

2021/2022

Grundschule Max Dortu (8)

2

2

unverändert

Grundschule Bornim (11)

2

2

unverändert

Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12)

2

2

unverändert

Grundschule Bruno H. Bürgel (16)

3

3

unverändert

Schule Am Jungfernsee (17)

3

3

unverändert

Rosa-Luxemburg-Schule (19)

4

4

unverändert

Grundschule am Priesterweg (20)

3

3

unverändert

Zeppelin-Grundschule (23)

3

3

unverändert

Eisenhart-Schule (24)

2

2-3 [1]

2022/2023

Karl-Foerster-Schule (25/26)

4

4

unverändert

Waldstadt-Grundschule (27)

3

3

unverändert

Goethe-Grundschule (31)

2

2-3 [2]

unverändert

Schule am Griebnitzsee (33)

2

2

unverändert

Grundschule am Humboldtring (37)

2-4

3-4 [3]

2023/24

Weidenhof-Grundschule (40)

3

3

unverändert

Grundschule Heinrich-Mann-Allee (43)

0

3

2021/2022

Grundschule Am Pappelhain (36/45)

5[4]

3-4

unverändert

Grundschule am Filmpark (47)

0

3

2023/2024

Grundschule Krampnitz (48)

0

3

2024/2025

Grundschule Im Kirchsteigfeld (56)

3

3

unverändert

Montessori-Oberschule (22)/ Primarstufe

2

2

unverändert

Oberschule Theodor Fontane (51)/ Primarstufe

3

3

unverändert

Schulzentrum am Stern (29)/ Primarstufe

2

2

unverändert

Neubau Gesamtschule Krampnitz (50)/ Primarstufe

0

2

2029/2030

 

[1] temporäre Erweiterung der Eisenhart-Schule um einen Zug.

[2] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Filmpark (47), danach 2 Züge.

[3] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Filmpark (47), danach 3 Züge.

[4] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Standort Oberschule Pierre de Coubertin, danach 3-4 Züge.

 

5)      Die Zügigkeiten in Klassenstufe 7 werden dementsprechend wie folgt festgelegt.

 

Schule

gigkeit lt.

SEP

2014/2020

gigkeit lt.

SEP

2021/2026

Schuljahr

the-Kollwitz-Oberschule (13)

2

2

unverändert

Montessori-Oberschule (22)

2

2

unverändert

Oberschule Theodor Fontane (51)

3

3

unverändert

Voltaire-Gesamtschule (9)

5

5

unverändert

Schule am Schloss (28)

3-4

6[5]

2022/2023

Schulzentrum am Stern (29)

5

5

unverändert

Gesamtschule Leonardo-da-Vinci (32)

5

5

unverändert

Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38)

4

4

unverändert

Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46)

5

5

unverändert

Sportschule Potsdam Friedrich Ludwig Jahn (55)

4-5

4-5

unverändert

Gesamtschule am Standort Schilfhof (49)

4-5

5

unverändert

Humboldt-Gymnasium (1)

4

4

unverändert

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4)

4

4

unverändert

Hannah-Arendt-Gymnasium (5)

3

3

unverändert

Bertha-von-Suttner-Gymnasium (21)

3

3

unverändert

Leibniz-Gymnasium (41)

5

5

unverändert

Einstein-Gymnasium (54)

4

4

unverändert

Neubau Gymnasium Pappelallee

0

2-4 [6]

2022/2023

Neubau Gesamtschule Waldstadt Süd (34)

0

6

2026/2027

Neubau Gymnasium Schlaatz (35)

3

4

2028/2029

Neubau Gesamtschule Krampnitz (50)

0

5

2029/2030

 

[5] In Abhängigkeit der Verlagerung der Bildungsgänge des OSZ I im Rahmen einer Neustrukturierung der Potsdamer Oberstufenzentren.

 

[6] Bis zur Fertigstellung des massiven Schulbaus am Standort Pappelallee, danach 4 Züge.

 

 

6)      In Verbindung mit ergänzenden Maßnahmen zur integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung wird die Verwaltung beauftragt:

a) eine Planung zur Errichtung einer zusätzlichen Modulanlage für schulische Nutzung im Potsdamer Süden zu erarbeiten. Die Anlage soll als Ausweichobjekt für die Komplettsanierung von Schulstandorten genutzt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist der SVV schnellstmöglich vorzulegen.

b) eine Planung für die Komplettsanierung der Weidenhof-Grundschule (40) sowie der Montessori-Oberschule (22) in der Laufzeit des IKSEP 2021-26 zu erarbeiten. Die Sanierung der Weidenhof-Grundschule ist dabei zeitlich auf die Errichtung des Sportforums Schlaatz abzustimmen und nach Möglichkeit gleichzeitig durchzuführen. Die Planung soll der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

c) mit der PRO Potsdam eine Planung zur Sanierung der Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ (55) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erarbeiten und umzusetzen. Ggf. erforderliche Finanzierungsmaßnahmen sind der SVV zum Beschluss vorzulegen.

d) mit der Universität Potsdam und dem Land Brandenburg Gespräche zur Realisierung des Projekts „Universitätsschule“ aufzunehmen. Ziel ist die Erarbeitung eines genehmigungsfähigen Konzepts, die Ermittlung und Bereitstellung von Flächen, ggf. durch das Land und die Erarbeitung eines Zeitplans zur Errichtung. Ein Errichtungsbeschluss ist der SVV nach Abschluss der Planungen ggf. vorzulegen.

e) für die Verlagerung der Bildungsgänge des OSZ I verschiedene Szenarien zu prüfen und mit den beteiligten Akteur*innen, dem MBJS sowie den angrenzenden Landkreisen abzustimmen. In die Prüfung einzubeziehen sind die Verlagerung von Bildungsgängen auf die bestehenden OSZ II & III, die Integration einzelner Angebote in den Neubau der Förderschule am Standort Waldstadt Süd oder alternativen Standorten sowie die Verlagerung von Angeboten an Oberstufenzentren in den an die LHP angrenzenden Landkreisen. Der Vorschlag ist der SVV zum Beschluss vorzulegen.

f) im Kontext der vollstationären klinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen die Etablierung einer eigenständigen Klinikschule im Planungszeitraum in Kooperation mit dem staatlichen Schulamt zu forcieren. Damit soll die schulische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in längerfristiger stationärer Behandlung weiter verbessert werden. Derzeit wird bereits eine Kapazität von 55 Plätzen benötigt, diese wird künftig auf ca. 65-80 ansteigen.

g) zur Umsetzung des Aktionsplanes kinder- und jugendfreundliche Kommune nach der probeweisen Öffnung der Schulhöfe der Grundschule am Kirchsteigfeld und der Schule am Bornstedter Feld nach einem Jahr das Ergebnis im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vorzustellen. Im Anschluss an den Bericht der Verwaltung soll ein Plan für die schrittweise Öffnung weiterer Schulhöfe für Kinder und Jugendlichevorgelegt werden.

h) in der IKSEP 2021 bis 2026 bei der Darstellung der investiven Maßnahmen an den einzelnen Schulen die geplanten Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit und der geplante Zeitpunkt ihrer Herstellung mit darzustellen. Des Weiteren sollen die Schulen gekennzeichnet werden, in denen die Barrierefreiheit bereits vollständig hergestellt ist. Bei Schulen, in denen aus sachlichen Gründen nicht geplant ist, die Barrierefreiheit vollständig herzustellen, soll dies kenntlich gemacht werden.

i)  alle neu zu errichtenden Gesamtschulen (Waldstadt, Krampnitz) als Inklusionsschulen zu planen und zu errichten. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für diese Schulen jeweils in Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Raumprogramm zu entwickeln und dem Bildungsausschuss vorzulegen. Das abgestimmte Raumprogramm bildet die Planungsgrundlage für den Bau der neuen Schulen.

Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, an diesen Schulen zusätzliche Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen, Lerntherapeut*innen, Schulgesundheitsfachkräfte, Logopäd*innen oder Physiotherapeut*innen) einzusetzen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen konzeptionellen Vorschlag zu erarbeiten und dem Bildungsausschuss vorzulegen.

j)   r den Potsdamer Norden weitere Potenzialfläche für einen weiterführenden Schulstandort zu untersuchen und für eine künftige Entwicklung zu sichern.

 

7)      Die Verwaltung wird beauftragt, das Standortnetz und die Organisationsstrukturen der drei Oberstufenzentren dahingehend zu prüfen, dass ein langfristiger Bestand und eine wirtschaftliche Auslastung erzielt wird. Insbesondere in Anbetracht der schwierigen Standortsuche für soziale Infrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam ist dabei auch die Verlagerung von Oberstufenzentren zu prüfen.

 

8)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine jährliche Prüfung der Prognose im Vergleich zu den Ist-Schülerzahlen vorzunehmen. In Abhängigkeit des Ergebnisses ist ggf. eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 102 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) vor Ablauf des Planungszeitraumes zu erstellen.

 

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