22.06.2021 - 3.1 Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 22.06.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Hähle, Schulleiter des Oberstufenzentrums I - Technik, wirbt für den Erhalt, eine Verlagerung bedeute Auflösung. Am Oberstufenzentrum I - Technik gebe es ein gutes Schulbetriebsklima. Er bittet darum, die Entscheidung zu überdenken und das Oberstufenzentrum I - Technik am derzeitigen Standort zu lassen.
17:37 Uhr Herr Weber betritt die Sitzung.
17:40 Uhr Herr Porath betritt die Sitzung.
17:45 Uhr Frau Lange betritt die Sitzung.
Herr Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, führt aus, dass das Oberstufenzentrum I - Technik ein wichtiger Partner bei der Fachkräfteausbildung sei. Der Fachkräftebedarf würde zukünftig eventuell wieder steigen. Die Betriebe im Baubereich seien auf das Oberstufenzentrum I - Technik angewiesen.
Frau Lienerth aus der Elternschaft der Schule am Schloss (Gesamtschule 28), fragt, weshalb der Standort Pappelallee nicht mehr infrage kommt.
Frau Bippus, Schulleiterin der Schule am Schloss (Gesamtschule 28), betont, dass sich die Schule am Schloss (Gesamtschule 28) ein eigenes Dach wünschen würde und dass die Schule am Schloss (Gesamtschule 28) Planungssicherheit brauchen würde.
Frau Prof. Dr. Spörer von der Universität Potsdam führt aus, dass es das Ziel des Konzepts einer Universitätsschule sei, Antworten auf die Herausforderungen der Landeshauptstadt Potsdam zu finden. Universitätsschulen seien keine Erfindung der Neuzeit, diese gebe es seit etwa 100 Jahren.
Frau Aubel macht deutlich, dass der Vorschlag in Bezug auf das Oberstufenzentrum I - Technik vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel gekommen sei. Die Verwaltung hätte in Bezug auf die Oberstufenzentren auch das Erfordernis zur Handlung gesehen. Allerdings im Rahmen der Laufzeit des zu beschließenden IKSEP.
Herr Viehrig bringt den Änderungsantrag der Fraktion CDU zum Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 21/SVV/0518 „Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026“ der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE aNDERE ein. Er fragt nach der Kooperation zwischen dem Oberstufenzentrum I - Technik und der Schule am Schloss (Gesamtschule 28).
Herr Keller macht deutlich, dass dem Elternwunsch und dem Schülerwunsch nachzukommen sei. In Bezug auf den Standort Pappelallee wäre die Kommunikation mit der Schule am Schloss (Gesamtschule 28) schlecht gelaufen. Berufsschulplätze seien nicht in Gefahr.
Frau Aubel führt aus, dass die Umsetzung von zwei Schulformen unter einem Dach eine große Herausforderung darstellen würde. Es sei verwaltungsseitig nicht geplant, das aktiv zu forcieren. Allerdings würde die Verwaltung es nicht ablehnen, wenn beide Schulleitungen sich das vorstellen könnten. Auch ein Schulzentrum wäre aufgrund der Flächenverhältnisse ausgeschlossen worden.
Herr Hähle, Schulleiter des Oberstufenzentrums I - Technik, führt aus, dass das Angebot von ihm gekommen wäre.
Frau Bippus, Schulleiterin der Schule am Schloss (Gesamtschule 28), betont, dass sie sich es aktuell nicht vorstellen kann. Sie hätte keine Pläne vom Oberstufenzentrum I - Technik, ein Treffen dazu sei am 25.06.2021 geplant. Der Idee könne sie nicht viel abgewinnen.
Herr Dörschel fragt, welche Perspektive besteht, die Berufsschulzahlen wieder zu steigern.
Frau Bartelt lobt in Bezug auf die Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026 den guten Konsens.
Herr Böttcher verdeutlicht, dass es erforderlich sei, dass die Schulen dafür sorgen, dass Inklusion umgesetzt werden kann.
Herr Sima verdeutlicht, dass es zielführend sei, dass das Oberstufenzentrum I - Technik die Veränderungen als Chance sieht.
Herr Viehrig macht darauf aufmerksam, dass für die Landeshauptstadt Potsdam Berufsschulgänge durch Verlagerung verloren gehen würden.
Frau Schkölziger macht darauf aufmerksam, dass die Ausbildung ein überregionales Angebot sei.
Frau Aubel betont, es sei wichtig, die Zielgruppe im Blick zu haben, das seien Schülerinnen und Schüler und Auszubildende.
Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel verweist auf die Verordnung zur Festlegung der Schulbezirke für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung im Land Brandenburg (Landesschulbezirksverordnung - LSchBzV). Gemäß der Verordnung zur Festlegung der Schulbezirke für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung im Land Brandenburg (Landesschulbezirksverordnung - LSchBzV) müsse sich der Schulträger mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in Verbindung setzen. Frau Aubel führt aus, dass das Thema dargelegt worden wäre und dass die Schritte gangbar seien. Herr Wollenberg verdeutlicht, dass eine Bildungsgangverlagerung nur die letzte Option sein könne.
Die Redeliste ist damit abgeschlossen und der Ausschuss tritt in den Abstimmungsprozess ein.
Herr Wollenberg stellt den folgenden Änderungsantrag der Fraktion CDU zum Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 21/SVV/0518 „Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026“ der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE aNDERE zur Abstimmung.
Änderungsvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
Die Ziffer 2) des Beschlusses wird wie folgt geändert:
Buchstabe f) wird wie folgt neu gefasst: „Die Schule am Schloss (28) zieht zum Schuljahr 2022/23 an den Standort Jägerallee (derzeit OSZ I). Die Bildungsgänge des OSZ I werden im Rahmen
einer Neustrukturierung der Potsdamer Oberstufenzentren verlagert.“ Und teilt sich den Standort Jägerallee mit dem OSZ I, welches gem. Vorschlag Punkt e) am jetzigen Standort erhalten bleibt.
Buchstabe g) wird wie folgt ergänzt: „Bei der Errichtung ist zusätzlich zum schulischen Bedarf
nach Raumprogramm eine Ein-Feld-Halle (405m²) für die außerschulische Nutzung vorzusehen.“
Buchstabe i) wird wie folgt neu gefasst: „Am Standort Krampnitz, Baufeld WA 1, wird im Schuljahr 2029/2030 eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen und mit zweizügiger Primarstufe und Hort errichtet. Zusätzlich zum schulischen Raumprogramm sind Räumlichkeiten für die Stadtteilarbeit (Musikschule, Bibliothek etc.) sowie eine zusätzliche Ein-Feld-Halle (405m²) für die außerschulische Nutzung vorzusehen.“
Buchstabe k) wird wie folgt neu gefasst: „Am Standort Pappelallee wird zum Schuljahr 2022/2023 ein vierzügiges Gymnasium errichtet. Das Gymnasium startet zunächst an einem Interimsstandort in der Modulanlage an der Esplanade als zwei bis vierzügiges Gymnasium. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2027/2028 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums in massiver Bauweise am Standort Pappelallee.
Parallel zu einem Schulneubau an der Pappelallee sind an dem Standort separat zugängliche
Räumlichkeiten mit einer Mindestgröße von 300 qm für die Stadtteilarbeit im Bornstedter Feld zu errichten. Bei der Planung und Errichtung der Schulgebäude ist außerdem sicherzustellen, dass Aula, Fachkabinette und Sportanlagen außerhalb der Schulzeiten durch die Stadtteilarbeit mitgenutzt werden können. Die Akteure der Stadtteilarbeit sind bei der Planung miteinzubeziehen. Zusätzlich wird eine Ein-Feld-Halle (405m²) für die außerschulische Nutzung vorgesehen.“
Buchstabe l) wird neu eingefügt: „Zur Abdeckung zusätzlicher Bedarfe für den 12-jährigen AHRBildungsgang wird die Einrichtung von Hybridzügen an den Potsdamer Gesamtschulen geprüft und bei bestehendem Bedarf, mit einem entsprechenden Votum der Schulkonferenz umgesetzt.“ In den Beschluss wird eine neue Ziffer 6) eingefügt.
„In Verbindung mit ergänzenden Maßnahmen zur integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung wird die Verwaltung beauftragt:
a) eine Planung zur Errichtung einer zusätzlichen Modulanlage für schulische Nutzung im
Potsdamer Süden zu erarbeiten. Die Anlage soll als Ausweichobjekt für die Komplettsanierung
von Schulstandorten genutzt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist der SVV
schnellstmöglich vorzulegen.
b) eine Planung für die Komplettsanierung der Weidenhof-Grundschule (40) sowie der Montessori-Oberschule (22) in der Laufzeit des IKSEP 2021-26 zu erarbeiten. Die Sanierung der Weidenhof-Grundschule ist dabei zeitlich auf die Errichtung des Sportforums Schlaatz abzustimmen und nach Möglichkeit gleichzeitig durchzuführen. Die Planung soll der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
c) mit der PRO Potsdam eine Planung zur Sanierung der Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“
(55) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erarbeiten und umzusetzen. Ggf. erforderliche
Finanzierungsmaßnahmen sind der SVV zum Beschluss vorzulegen.
d) mit der Universität Potsdam und dem Land Brandenburg Gespräche zur Realisierung des
Projekts „Universitätsschule“ aufzunehmen. Ziel ist die Erarbeitung eines genehmigungsfähigen Konzepts, die Ermittlung und Bereitstellung von Flächen, ggf. durch das Land und die Erarbeitung eines Zeitplans zur Errichtung. Ein Errichtungsbeschluss ist der SVV nach Abschluss der Planungen ggf. vorzulegen.
e) für die Verlagerung der Bildungsgänge des OSZ I verschiedene Szenarien zu prüfen und mit den Bei fehlenden Kapazitäten von Bildungsgängen am OSZ I Standort Jägerallee ist mit allen beteiligten Akteur*innen, sowie dem MBJS sowie den angrenzenden Landkreisen abzustimmen., In die Prüfung einzubeziehen sind die wie eine Verlagerung von Bildungsgängen auf die bestehenden OSZ II & III und privatrechtlichen Berufsschulen, die Integration einzelner Angebote in den Neubau der Förderschule am Standort Waldstadt Süd oder alternativen Standorten sowie die Verlagerung von Angeboten an Oberstufenzentren in den an die LHP angrenzenden Landkreisen. realisiert werden kann. Der Ein entsprechender Vorschlag ist der SVV zum Beschluss vorzulegen.
f) im Kontext der vollstationären klinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen die Etablierung einer eigenständigen Klinikschule im Planungszeitraum in Kooperation mit dem staatlichen Schulamt zu forcieren. Damit soll die schulische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in längerfristiger stationärer Behandlung weiter verbessert werden. Derzeit wird bereits eine Kapazität von 55 Plätzen benötigt, diese wird künftig auf ca. 65-80 ansteigen.
g) zur Umsetzung des Aktionsplanes kinder- und jugendfreundliche Kommune nach der probeweisen Öffnung der Schulhöfe der Grundschule am Kirchsteigfeld und der Schule am
Bornstedter Feld nach einem Jahr das Ergebnis im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
vorzustellen. Im Anschluss an den Bericht der Verwaltung soll ein Plan für die schrittweise
Öffnung weiterer Schulhöfe für Kinder und Jugendlichevorgelegt werden.
h) in der IKSEP 2021 bis 2026 bei der Darstellung der investiven Maßnahmen an den einzelnen Schulen die geplanten Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit und der geplante Zeitpunkt ihrer Herstellung mit darzustellen. Des Weiteren sollen die Schulen gekennzeichnet werden, in denen die Barrierefreiheit bereits vollständig hergestellt ist. Bei Schulen, in denen aus sachlichen Gründen nicht geplant ist, die Barrierefreiheit vollständig herzustellen, soll dies kenntlich gemacht werden.
i) alle neu zu errichtenden Gesamtschulen (Waldstadt, Krampnitz) als Inklusionsschulen zu
planen und zu errichten. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für diese Schulen jeweils in Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Raumprogamm zu entwickeln und dem Bildungsausschuss vorzulegen. Das abgestimmte Raumprogramm bildet die Planungsgrundlage für den Bau der neuen Schulen.
Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, an diesen Schulen zusätzliche Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen, Lerntherapeut*innen, Schulgesundheitsfachkräfte, Logopäd*innen oder Physiotherapeut*innen) einzusetzen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen konzeptionellen Vorschlag zu erarbeiten und dem Bildungsausschuss vorzulegen.
j) für den Potsdamer Norden weitere Potenzialfläche für einen weiterführenden Schulstandort zu untersuchen und für eine künftige Entwicklung zu sichern.“
Die bisherigen Ziffern 6) und 7) werden zu Ziffer 7) und 8).
Darüber hinaus sind die Ziffern 3), 4) und 5) entsprechend den vorgenannten Änderungen
anzupassen.
Begründung:
Mit dem vorliegenden Vorschlag können die Bedarfe für Schulplätze in den weiterführenden
Schulen für die kommenden Jahre abgedeckt, den neu zu errichtenden Schulen Entwicklungsperspektiven geschaffen und Räume und Möglichkeiten auch für die Stadtteilarbeit geschaffen. Die bereits bestehende „Schule am Schloss“ erhält deutlich früher als bisher geplant einen endgültigen Standort und auch das benötigte Gymnasium im Potsdamer Norden kann 2 Jahre früher als bisher geplant errichtet werden.
Die Neuordnung der beruflichen Bildungsangebote soll nicht mit einer Verringerung des Angebotes einhergehen. Die bestehenden und nachgefragten Angebote sollen in der Stadt erhalten bleiben. Die Chancen zur Stärkung der OSZ-Standorte und der optimalen Ausnutzung
der vorhandenen Infrastruktur müssen aber genutzt werden. Bei der Verlagerung der beruflichen Bildungsgänge muss deshalb der die Standortsicherung und der Verbleib in der Stadt prioritär sein, entweder durch Ansiedlung die Nutzung von bestehenden Kapazitäten an einem der beiden weitern Potsdamer OSZ-Standorte, privatrechtlichen Berufsschulen oder durch mögliche Synergien im Zuge des Neubaus der Förderschule. Hierbei sollen Überlegungen zur Schaffung von Möglichkeiten für die assistierte bzw. theorie-reduzierte Ausbildung mit einbezogen werden und entsprechende räumliche und infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen werden. So können wir auch für diese Zielgruppe Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt schaffen. Eine Verlagerung von beruflichen Bildungsgängen soll nur nachgeordnet und ins nahe Umland erwogen werden, wenn sich alle anderen Möglichkeiten nach Prüfung als nicht realistisch erweisen.
Mit den Projekten Universitäts- und Klinikschule sollen spezifische Bedarfe abgedeckt und besondere Potenziale der Stadt genutzt werden, die sich aus einer Kooperation mit der Universität und dem Klinikum ergeben. Beide Projekte sollen deshalb im Planungszeitraum weiter vorangetrieben werden.
An allen neu zu errichtenden Standorten sollen außerdem Möglichkeiten für außerschulischen
Sport und die Stadtteilarbeit vorgesehen werden. Damit tragen wir zu einer besseren Integration der Schulen in die Stadtteile bei.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 1 |
Ablehnung: | 7 |
Stimmenthaltung: | 0 |
Herr Wollenberg stellt den Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 21/SVV/0518 „Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026“ der Fraktionen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE aNDERE zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 7 |
Ablehnung: | 0 |
Stimmenthaltung: | 1 |
Herr Wollenberg stellt den folgenden Teil des Änderungsantrages zur Drucksache Nr. 21/SVV/0518 „Schulentwicklungsplanung“ der Fraktion DIE aNDERE zur Abstimmung.
Punkt g) wird wie folgt ergänzt:
Für den Bau der Sportanlagen soll das Landschaftsschutzgebiet nicht in Anspruch genommen werden. Stattdessen sind die Planungen von Großfeldplätzen am Schulstandort Kulturbodendeponie zu forcieren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 1 |
Ablehnung: | 7 |
Stimmenthaltung: | 0 |
Herr Wollenberg stellt den folgenden Teil des Änderungsantrages zur Drucksache Nr. 21/SVV/0518 „Schulentwicklungsplanung“ der Fraktion DIE aNDERE zur Abstimmung.
Punkt h) wird gestrichen.
Punkt j) erhält folgende neue Fassung:
Der bisherige Standort der Förderschule Lernen - Schule am Nuthetal (10/30) „An der Alten Zauche 2 c“ - wird langfristig zugunsten einer inklusiven Beschulung in den Regelschulen aufgegeben. Am Standort wird anschließend zum Schuljahr 2028/2029 ein vierzügiges Gymnasium errichtet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: | 1 |
Ablehnung: | 6 |
Stimmenthaltung: | 1 |
Herr Wollenberg stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
18:40 Uhr Frau Becker betritt die Sitzung.
18:49 Uhr bis 18:55 Uhr Herr Wollenberg unterbricht die Sitzung.
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt geändert zu beschließen:
1) Der Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2021 bis 2026 wird wie vorgelegt beschlossen.
a) Die in der Anlage 1 benannten Standorte sind für kommunale Kindertageseinrichtungen vorgesehen.
2) Der Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 wird gemäß § 102 Absatz 3 Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) fortgeschrieben und als Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026 wie vorgelegt beschlossen. Dementsprechend sind für folgende Maßnahmen die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu schaffen:
a) Zum Schuljahresbeginn 2021/2022 wird am Standort Heinrich-Mann-Allee eine dreizügige Grundschule mit Hort zunächst für 4 Jahre in Modularbauweise errichtet. Die Grundschule startet zunächst in Räumen der Grundschule am Humboldtring (37). Nach Fertigstellung der Modulanlage am Standort Heinrich-Mann-Allee und nach Abschluss der lärmintensiven Bauarbeiten erfolgt der Umzug voraussichtlich zum Schulhalbjahr. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2025/2026 erfolgt der Betrieb der Grundschule mit Hort in massiver Bauweise.
b) Die Regenbogenschule (7) wird zum Schuljahr 2021/2022 dauerhaft auf drei Züge erweitert.
c) Die Grundschule am Humboldtring (37) wird zum Schuljahr 2023/2024 dauerhaft auf drei Züge erweitert.
d) Am Standort Babelsberg/Filmpark wird zum Schuljahr 2023/2024, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht, eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.
e) Am Standort Krampnitz, Baufeld K7/K8, wird zum Schuljahr 2024/2025 eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.
f) Am Standort Pappelallee wird zum Schuljahr 2024/2025 ein vierzügiges Gymnasium errichtet. Das Gymnasium startet zunächst an einem Interimsstandort als zwei bis vierzügiges Gymnasium. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums in massiver Bauweise am Standort Pappelallee.
Die Schule am Schloss (28) zieht zum Schuljahr 2022/23 an den Standort Jägerallee (derzeit OSZ I). Die Bildungsgänge des OSZ I werden im Rahmen einer Neustrukturierung der Potsdamer Oberstufenzentren verlagert.
g) Am Standort Waldstadt Süd wird zum Schuljahr 2026/2027 eine Gesamtschule mit 6/3 Zügen errichtet. Bei der Errichtung ist zusätzlich zum schulischen Bedarf
nach Raumprogramm eine Ein-Feld-Halle (405m²) für die außerschulische Nutzung vorzusehen.
h) Am Standort Waldstadt Süd erfolgt zum Schuljahr 2026/2027 der Ersatzneubau der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30).
i) Am Standort Krampnitz, Baufeld WA 1, wird im Schuljahr 2026/2027 eine Gesamtschule mit 6/3 Zügen und mit zweizügiger Primarstufe und Hort gebaut.
Am Standort Krampnitz, Baufeld WA 1, wird im Schuljahr 2029/2030 eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen und mit zweizügiger Primarstufe und Hort errichtet. Zusätzlich zum schulischen Raumprogramm sind Räumlichkeiten für die Stadtteilarbeit (Musikschule, Bibliothek etc.) sowie eine zusätzliche Ein-Feld-Halle (405m²) für die außerschulische Nutzung vorzusehen.
j) Nach erfolgtem Umzug der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd wird der bisherige Standort „An der Alten Zauche 2 c“ zu einem vierzügigen Gymnasium umgebaut. Am Standort wird anschließend zum Schuljahr 2028/2029 ein vierzügiges Gymnasium errichtet.
k) Am Standort Birnenplantage in Neu Fahrland wird zum Schuljahr 2029/2030 ein vierzügiges Gymnasium errichtet.
Am Standort Pappelallee wird zum Schuljahr 2022/2023 ein vierzügiges Gymnasium errichtet. Das Gymnasium startet zunächst an einem Interimsstandort in der Modulanlage an der Esplanade als zwei bis vierzügiges Gymnasium. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2027/2028 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums in massiver Bauweise am Standort Pappelallee.
Parallel zu einem Schulneubau an der Pappelallee sind an dem Standort separat zugängliche Räumlichkeiten mit einer Mindestgröße von 300 qm für die Stadtteilarbeit im Bornstedter Feld zu errichten. Bei der Planung und Errichtung der Schulgebäude ist außerdem sicherzustellen, dass Aula, Fachkabinette und Sportanlagen außerhalb der Schulzeiten durch die Stadtteilarbeit 2 mitgenutzt werden können. Die Akteure der Stadtteilarbeit sind bei der Planung miteinzubeziehen.Zusätzlich wird eine Ein-Feld-Halle (405m²) für die außerschulische Nutzung vorgesehen.
l) Zur Abdeckung zusätzlicher Bedarfe für den 12-jährigen AHRBildungsgang wird die Einrichtung von Hybridzügen an den Potsdamer Gesamtschulen geprüft und bei bestehendem Bedarf, mit einem entsprechenden Votum der Schulkonferenz umgesetzt.
3) Bis zur Errichtung der Kapazitäten in der Sekundarstufe I (2 f., g., i., j., k.) sind in Abstimmung mit den weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Potsdam Übergangslösungen zu realisieren.
4) Die Zügigkeiten in Klassenstufe 1 werden dementsprechend wie folgt festgelegt.
Schule | Zügigkeit lt. SEP 2014/2020 | Zügigkeit lt. SEP 2021/2026 | Schuljahr |
Grundschule Ludwig Renn (2) | 3 | 3 | unverändert |
Grundschule (3), Bornstedter Feld | 3 | 3 | unverändert |
Grundschule Hanna von Pestalozza (6) | 2 | 2 | unverändert |
Regenbogenschule (7) | 2 | 3 | 2021/2022 |
Grundschule Max Dortu (8) | 2 | 2 | unverändert |
Grundschule Bornim (11) | 2 | 2 | unverändert |
Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12) | 2 | 2 | unverändert |
Grundschule Bruno H. Bürgel (16) | 3 | 3 | unverändert |
Schule Am Jungfernsee (17) | 3 | 3 | unverändert |
Rosa-Luxemburg-Schule (19) | 4 | 4 | unverändert |
Grundschule am Priesterweg (20) | 3 | 3 | unverändert |
Zeppelin-Grundschule (23) | 3 | 3 | unverändert |
Eisenhart-Schule (24) | 2 | 2-3 [1] | 2021/2022 |
Karl-Foerster-Schule (25/26) | 4 | 4 | unverändert |
Waldstadt-Grundschule (27) | 3 | 3 | unverändert |
Goethe-Grundschule (31) | 2 | 2-3 [2] | unverändert |
Schule am Griebnitzsee (33) | 2 | 2 | unverändert |
Grundschule am Humboldtring (37) | 2-4 | 3-4 [3] | 2023/24 |
Weidenhof-Grundschule (40) | 3 | 3 | unverändert |
Grundschule Heinrich-Mann-Allee (43) | 0 | 3 | 2021/2022 |
Grundschule Am Pappelhain (36/45) | 3-4 | unverändert | |
Grundschule am Filmpark (47) | 0 | 3 | 2023/2024 |
Grundschule Krampnitz (48) | 0 | 3 | 2024/2025 |
Grundschule Im Kirchsteigfeld (56) | 3 | 3 | unverändert |
Montessori-Oberschule (22)/ Primarstufe | 2 | 2 | unverändert |
Oberschule Theodor Fontane (51)/ Primarstufe | 3 | 3 | unverändert |
Schulzentrum am Stern / Primarstufe | 2 | 2 | unverändert |
Schule am Schloss / Primarstufe | 0 | 2 | 2029/2030 |
[1] temporäre Erweiterung der Eisenhart-Schule um einen Zug.
[2] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Filmpark (47), danach 2 Züge.
[3] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Filmpark (47), danach 3 Züge.
[4] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Standort Oberschule Pierre de Coubertin, danach 3-4 Züge.
5) Die Zügigkeiten in Klassenstufe 7 werden dementsprechend wie folgt festgelegt.
Schule | Zügigkeit lt. SEP 2014/2020 | Zügigkeit lt. SEP 2021/2026 | Schuljahr |
Käthe-Kollwitz-Oberschule (13) | 2 | 2 | unverändert |
Montessori-Oberschule (22) | 2 | 2 | unverändert |
Oberschule Theodor Fontane (51) | 3 | 3 | unverändert |
Voltaire-Gesamtschule (9) | 5 | 5 | unverändert |
Schule am Schloss (28) | 3-4 | 6[5] | 2027/2028 |
Schulzentrum am Stern (29) | 5 | 5 | unverändert |
Gesamtschule Leonardo-da-Vinci (32) | 5 | 5 | unverändert |
Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38) | 4 | 4 | unverändert |
Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46) | 5 | 5 | unverändert |
Sportschule Potsdam Friedrich Ludwig Jahn (55) | 4-5 | 4-5 | unverändert |
Gesamtschule am Standort Schilfhof (49) | 4-5 | 5 | unverändert |
Humboldt-Gymnasium (1) | 4 | 4 | unverändert |
Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4) | 4 | 4 | unverändert |
Hannah-Arendt-Gymnasium (5) | 3 | 3 | unverändert |
Bertha-von-Suttner-Gymnasium (21) | 3 | 3 | unverändert |
Leibniz-Gymnasium (41) | 5 | 5 | unverändert |
Einstein-Gymnasium (54) | 4 | 4 | unverändert |
Neubau Gymnasium Pappelallee | 0 | 2-4 [6] | 2024/2025 |
Neubau Gesamtschule Waldstadt Süd (34) | 0 | 6 | 2026/2027 |
Neubau Gymnasium Schlaatz (35) | 3 | 4 | 2028/2029 |
Neubau Gymnasium Birnenplantage Neu Fahrland | 0 | 4 | 2029/2030 |
[5] Nach erfolgten Umzug an den Standort Krampnitz.
[6] Bis zur Fertigstellung des massiven Schulbaus am Standort Pappelallee, danach 4 Züge.
6) In Verbindung mit ergänzenden Maßnahmen zur integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung wird die Verwaltung beauftragt:
a) eine Planung zur Errichtung einer zusätzlichen Modulanlage für schulische Nutzung im Potsdamer Süden zu erarbeiten. Die Anlage soll als Ausweichobjekt für die Komplettsanierung von Schulstandorten genutzt werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist der SVV schnellstmöglich vorzulegen.
b) eine Planung für die Komplettsanierung der Weidenhof-Grundschule (40) sowie der Montessori-Oberschule (22) in der Laufzeit des IKSEP 2021-26 zu erarbeiten. Die Sanierung der Weidenhof-Grundschule ist dabei zeitlich auf die Errichtung des Sportforums Schlaatz abzustimmen und nach Möglichkeit gleichzeitig durchzuführen. Die Planung soll der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
c) mit der PRO Potsdam eine Planung zur Sanierung der Sportschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ (55) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erarbeiten und umzusetzen. Ggf. erforderliche Finanzierungsmaßnahmen sind der SVV zum Beschluss vorzulegen.
d) mit der Universität Potsdam und dem Land Brandenburg Gespräche zur Realisierung des Projekts „Universitätsschule“ aufzunehmen. Ziel ist die Erarbeitung eines genehmigungsfähigen Konzepts, die Ermittlung und Bereitstellung von Flächen, ggf. durch das Land und die Erarbeitung eines Zeitplans zur Errichtung. Ein Errichtungsbeschluss ist der SVV nach Abschluss der Planungen ggf. vorzulegen.
e) für die Verlagerung der Bildungsgänge des OSZ I verschiedene Szenarien zu prüfen und mit den beteiligten Akteur*innen, dem MBJS sowie den angrenzenden Landkreisen abzustimmen. In die Prüfung einzubeziehen sind die Verlagerung von Bildungsgängen auf die bestehenden OSZ II & III, die Integration einzelner Angebote in den Neubau der Förderschule am Standort Waldstadt Süd oder alternativen Standorten sowie die Verlagerung von Angeboten an Oberstufenzentren in den an die LHP angrenzenden Landkreisen. Der Vorschlag ist der SVV zum Beschluss vorzulegen.
f) im Kontext der vollstationären klinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen die Etablierung einer eigenständigen Klinikschule im Planungszeitraum in Kooperation mit dem staatlichen Schulamt zu forcieren. Damit soll die schulische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen in längerfristiger stationärer Behandlung weiter verbessert werden. Derzeit wird bereits eine Kapazität von 55 Plätzen benötigt, diese wird künftig auf ca. 65-80 ansteigen.
g) zur Umsetzung des Aktionsplanes kinder- und jugendfreundliche Kommune nach der probeweisen Öffnung der Schulhöfe der Grundschule am Kirchsteigfeld und der Schule am Bornstedter Feld nach einem Jahr das Ergebnis im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vorzustellen. Im Anschluss an den Bericht der Verwaltung soll ein Plan für die schrittweise Öffnung weiterer Schulhöfe für Kinder und Jugendlichevorgelegt werden.
h) in der IKSEP 2021 bis 2026 bei der Darstellung der investiven Maßnahmen an den einzelnen Schulen die geplanten Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit und der geplante Zeitpunkt ihrer Herstellung mit darzustellen. Des Weiteren sollen die Schulen gekennzeichnet werden, in denen die Barrierefreiheit bereits vollständig hergestellt ist. Bei Schulen, in denen aus sachlichen Gründen nicht geplant ist, die Barrierefreiheit vollständig herzustellen, soll dies kenntlich gemacht werden.
i) alle neu zu errichtenden Gesamtschulen (Waldstadt, Krampnitz) als Inklusionsschulen zu planen und zu errichten. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für diese Schulen jeweils in Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen ein Raumprogamm zu entwickeln und dem Bildungsausschuss vorzulegen. Das abgestimmte Raumprogramm bildet die Planungsgrundlage für den Bau der neuen Schulen.
Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, an diesen Schulen zusätzliche Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen, Lerntherapeut*innen, Schulgesundheitsfachkräfte, Logopäd*innen oder Physiotherapeut*innen) einzusetzen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen konzeptionellen Vorschlag zu erarbeiten und dem Bildungsausschuss vorzulegen.
j) für den Potsdamer Norden weitere Potenzialfläche für einen weiterführenden Schulstandort zu untersuchen und für eine künftige Entwicklung zu sichern.“
7) Die Verwaltung wird beauftragt, das Standortnetz und die Organisationsstrukturen der drei Oberstufenzentren dahingehend zu prüfen, dass ein langfristiger Bestand und eine wirtschaftliche Auslastung erzielt wird. Insbesondere in Anbetracht der schwierigen Standortsuche für soziale Infrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam ist dabei auch die Verlagerung von Oberstufenzentren zu prüfen.
8) Die Verwaltung wird beauftragt, eine jährliche Prüfung der Prognose im Vergleich zu den Ist-Schülerzahlen vorzunehmen. In Abhängigkeit des Ergebnisses ist ggf. eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 102 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) vor Ablauf des Planungszeitraumes zu erstellen.
Anlagen zur Vorlage
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