25.08.2021 - 7.4 Steuerung der städtischen Unternehmen durch den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss ist das Gremium der Stadtverordnetenversammlung das sich intensiv und regelmäßig mit der Begleitung und Steuerung der städtischen Unternehmen befasst.

 

Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen:

 

       Halbjährlich erfolgt eine Vorstellung und Diskussion der Situation städtischer Unternehmen einschließlich geplanter Entwicklungsrichtungen. Dazu sind die zuständigen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einzuladen.

 

       Nach zeitnaher Vorlage des jährlichen Beteiligungsberichts der Stadt wird dieser unverzüglich im Hauptausschuss behandelt.

 

       Der Oberbürgermeister informiert den Hauptausschuss unverzüglich über wichtige Entscheidungen der Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen, wie z.B. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern.

 

       Der Hauptausschuss erarbeitet Vorschläge für eine wirksamere Ausgestaltung der Beteiligungssteuerung.

 

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Anlagen