12.08.2021 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 157 "Neue Mitte Golm", Teilun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung -Wiedervorlage-
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 12.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Verwaltung ist nicht anwesend. Das Meinungsbild vom Ortsbeirat bleibt unverändert, so Frau Krause.
Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Entscheidungsweg im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes am 17.08.2021 vorzustellen und für eine ganzheitliche Einbringung des B-Planes 157 zu werben.
Zusätzlich führt Frau Dr. Ludwig aus, das die Landeshauptstadt Potsdam ab 2022 keine GRW-Förderung (Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) mehr erhält. Dazu schließt sich eine Diskussion an.
Da kein weiterer Redebedarf besteht, wird die Vorlage anschließend zur Abstimmung gestellt:
Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ ist in zwei Teilbereiche aufzuteilen (gemäß Anlagen 1 bis 4).
- Die sich aus der Teilung ergebenden Bebauungspläne Nr. 157-1 „Neue Mitte Golm (Nord-West)“ und Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“ sind als eigenständige Bebauungspläne weiterzuführen.
- Das Bauleitplanverfahren Nr. 157-1 „Neue Mitte Golm (Nord-West)“ ist mit der Priorität 1I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung weiterzuführen (siehe Anlage 5).
- Das Bauleitplanverfahren Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“ ist mit der Priorität 2I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 5).
- Der Flächennutzungsplan ist weiterhin im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren „Neue Mitte Golm“ (18/17) ist begleitend zum Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157-2 „Neue Mitte Golm (Süd-Ost)“ durchzuführen (gemäß Anlagen 1 und 6).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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5
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150,5 kB
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