31.08.2021 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 174 "Griebnitzsee-Ufer", Aufs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kirsch erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt r befangen und wird weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilnehmen.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein und macht aufmerksam, dass ein Austausch der Anlage 3 Darstellung des Geltungsbereiches vorgenommen worden ist. Damit soll der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 174 „Griebnitzsee-Ufer" präzisiert werden, um den dort formulierten rechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung und der anschließenden rechtssicheren Bekanntmachung Rechnung zu tragen. Als wesentliche Änderung wurde die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches in einem deutlich größeren Maßstab vorgenommen, der die Benennung der Flurstücksbezeichnungen ermöglicht und die Lage der Geltungsbereichsgrenze im Verhältnis zu den Flurstücksgrenzen klarstellt. Die geänderte Anlage 3 der Beschlussvorlage (1 Seite A3 statt 1 Seite A4) liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor. Frau Holtkamp bittet, das Austauschblatt zur Beschlussvorlage zu nehmen und der Beratung im heutigen Ausschuss zugrunde zu legen.

 

Frau Holtkamp ergänzt, dass der KUM-Ausschuss der Vorlage mit 6/0/3 zugestimmt habe und zwischenzeitlich die AG Uferwege am Griebnitzsee getagt habe.

 

 

Herr Pfrogner regt an, auf dem Plan (Anlage 3) noch weitere Informationen wiederzugeben (Ergänzung z.B. Flur 21/22, Flure/Grenze/Gemarkung), um dem Anspruch der Rechtssicherheit nachzukommen.

 

 

Frau Holtkamp informiert, dass die Benennungen im Textteil erfolgt sind. Die Empfehlung von Herrn Pfrogner wird geprüft.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage, einschließlich der geänderten Anlage 3, zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 174 “Griebnitzsee-Ufer“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

 

 

Einschließlich geänderter Anlage 3 Geltungsbereich

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen